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§§ 211-231

Perdita Kröger (Hrsg.), Matthias Krüger (Hrsg.), Ruth Rissing-van Saan (Hrsg.), Anette Grünewald (Hrsg.), null et. al. (Hrsg.)

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie

Beschreibung

Der „Leipziger Kommentar“ bietet als der traditionelle Großkommentar zum Strafgesetzbuch die umfassendste Darstellung des geltenden Strafrechts. Sein hohes Ansehen beruht vor allem auf einer wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisorientierten Kommentierung, die nicht zuletzt durch hervorragende und namhafte Herausgeber und Autoren aus Praxis und Wissenschaft gewährleistet wird.

Von der Entstehungsgeschichte bis zu Reformfragen, vom erstmals mit erläuterten Völkerstrafrecht, über rechtsvergleichende Darstellungen bis hin zur Erläuterung verwandter Gesetze und Gebiete wie der Kriminologie findet der Benutzer eine erschöpfende Darstellung und wissenschaftliche Aufbereitung der gesamten Materie. So bietet der Kommentar Hilfe zur Lösung auch entlegener Probleme, die in keinem anderen Werk Berücksichtigung finden. Er gibt den gegenwärtigen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und zeigt Wege für die Lösung rechtlicher Streitfragen auf.

Band 7 liegt in zwei Teilbänden vor. In diesem Teil 1 sind die Vorschriften des Sechzehnten und Siebzehnten Abschnitts des Besonderen Teils des StGB kommentiert (§ 211 bis § 231 StGB). Die Tatbestände „Mord" und „Totschlag" (§ 211 StGB und § 212 StGB) und die Androhung der lebenslangen Freiheitsstrafe sind zentrale Regelungen für das gesamte Strafensystem des StGB. Sie waren in den letzten Jahren erneut Gegenstand intensiver Reformdiskussionen und -bemühungen. Der seit dem 10.12.2015 geltende § 217 StGB stellt erstmals die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe und damit einen Ausschnitt der sonst straflosen Beihilfe zum Suizid. § 217 StGB war von Anfang an umstritten und ist immer noch Gegenstand kontroverser Diskussionen in Wissenschaft und Öffentlichkeit.

Rezensionen

<br><em>Michael Hettinger in: NJW 38 (2019), 2753-2754</em></p>
<p>"Mit dieser gründlichen Kommentierung endet Bd. 7/1<em>,</em> dessen Gegenstände sowohl für die Praxis als auch für die Theorie große Bedeutung haben; [...]"
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