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Die völkerrechtlichen Vorgaben für das automatisierte Fahren

Annika Fußbroich

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Internationales Recht, Ausländisches Recht

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 9, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Veranstaltung: Schwerpunkt Öffentliches Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit behandelt schwerpunktmäßig, ob autonome oder hochautomatisierte Fahrzeuge aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht zulässig sein können. Dabei wird insbesondere die Vereinbarkeit solcher Fahrzeuge mit dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr und mit geltenden UNECE Regeln untersucht. Die Revolution unserer Fortbewegung steht kurz bevor. In Zukunft werden wir Gefahren werden, statt selbst zu fahren und zwar von unseren Autos. Die größten Veränderungen für KFZ kündigen sich hinsichtlich Automatisierung der Fahrzeugführung an. Man erhofft sich davon zahlreiche Vorteile, die von der Verhinderung von Staus bis hin zur Vermeidung von fatalen Unfällen reichen. Obwohl die technischen Entwicklungen der jüngsten Vergangenheit in diesem Bereich viele Chancen mit sich bringen, so stellen sie die Gesetzgeber doch auch vor große Herausforderungen. Insbesondere wird die Frage aufgeworfen, ob es mit geltendem Recht zu vereinbaren ist, Aufgaben eines Fahrzeugführers auf ein Fahrsystem zu übertragen. Da Autofahren zum täglichen Leben von Menschen aus aller Welt gehört, sind auch die juristischen Fragen diesbezüglich von universeller Bedeutung.

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Schlagwörter

Autonomes Fahren, Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr, ECE-Regelung