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Die Bedeutung des imperialistischen Völkerrechts für die einheimische Bevölkerung. Gewährte es den Indigenen Rechtsschutz?

Johannes Wilhelm Batke

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Internationales Recht, Ausländisches Recht

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 10, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Kolonialismus und Postkolonialismus im Völkerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit befasst sich mit dem Völkerrecht zur Zeit des Imperialismus. Um die heute diskutierten Kolonialverbrechen verstehen zu können, ist es unabdinglich, sich mit der Situation der einheimischen Bevölkerung zur Zeit des Kolonialismus in rechtlicher und praktischer Hinsicht auseinanderzusetzen. Dies wirft zunächst die Frage auf, woraus sich das Völkerrecht zu dieser Zeit zusammensetzte und welche Bedeutung es für die einheimische Bevölkerung hatte. Handelte es sich bei dem damaligen Völkerrecht um universell geltendes Recht oder war der Anwendungsbereich beschränkt? Gewährte es den Indigenen subjektiven Rechtsschutz oder waren sie lediglich Objekte des Völkerrechts? Schließlich spielt neben den theoretischen Erwägungen für das Verständnis der Situation der einheimischen Bevölkerung auch die Rechtspraxis eine erhebliche Rolle. Dabei stellt sich die Frage, wie die einheimische Bevölkerung behandelt wurde und ob beziehungsweise wie ihnen Rechtsschutz gewährt wurde. In dieser Ausarbeitung sollen in einem ersten Schritt die Quellen des imperialistischen Völkerrechts, dem sogenannten Ius Publicum Europaeum, mit Blick auf die einheimische Bevölkerung näher beleuchtet werden. Hierbei soll die Generalakte der Kongokonferenz von 1885 einen Schwerpunkt bilden. Ferner wird untersucht, ob sich aus dem Völkergewohnheitsrecht oder aus der Konstruktion eines naturrechtlichen Völkerrechts rechtlicher Schutz für die indigene Bevölkerung herleiten lässt. Anschließend wird auf die Situation der Indigenen in der Rechtspraxis eingegangen. Der Schwerpunkt soll dabei auf der einheimischen Bevölkerung in Deutsch-Südwestafrika liegen. Anhand der Völkerschauen in den europäischen und nordamerikanischen Staaten soll sodann eine soziale Betrachtung anknüpfen. Nachdem ein möglicher Rechtsschutz für die Indigenen in den Kolonien, insbesondere in Deutsch-Südwestafrika, erörtert wurde, soll abschließend aus den gesammelten Erkenntnissen ein Fazit gezogen werden.

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Schlagwörter

Rechtspraxis, Afrika, Indigene, Ius Publicum Europaeum, Kongokonferenz, Naturrecht, Völkergewohnheitsrecht, Herero, Imperialismus, Rechtsgeschichte, Völkerschau, Einheimische, Eingeborene, Deutsch-Südwestafrika, Kolonialismus, Völkerrecht