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Sollte Klonen verboten bleiben? Eine philosophische Untersuchung zum Personenbegriff

Götz-Ulrich Luttenberger

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Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / Philosophie

Beschreibung

Essay aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,3, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Mittelpunkt dieser philosophischen Arbeit steht die Frage, ob das reproduktive Klonen von Menschen weiterhin verboten bleiben soll. Der Autor verknüpft diese Problematik mit dem Personenbegriff: Wenn durch das Klonen dieselbe Person ein zweites Mal entstünde, wäre das Verbot gerechtfertigt. Allerdings kommt er zu dem Ergebnis, dass durch Klonen niemals eine identische Person entsteht: ganz gleich ob man das antike, das mittelalterliche oder das moderne Verständnis von dem, was eine Person ist, zugrunde legt. Auch gegen den Vorgang des Klonens selbst lassen sich entgegen der amtlichen Begründung zum Embryonenschutzgesetz keine wirklich ethisch begründeten Einwände erheben. Insbesondere wird durch das Klonen kein Menschenleben beeinträchtigt sondern vielmehr ein neues geboren. Der Klon wird gerade nicht zum bloßen Objekt degradiert, denn die Menschenwürde reicht nicht bis zur Verschmelzung des Samens mit der Eizelle zurück. Und der Klon hat kein Recht darauf mit einem bestimmten Erbgut ausgestattet zu sein. Wenn Luttenberger trotzdem gegen eine Abschaffung von § 6 Embryonenschutzgesetz plädiert, so hat das keine ethischen Gründe, sondern liegt am ordre public. Die Menschen haben seit alters her tiefe Vorbehalte gegen Eingriffe ins menschliche Genom. Das gilt es zu respektieren.

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Schlagwörter

Form und Sub- stanz, Sittengesetz, Person, Trolley Dilemma, Abe und Mary, Embryonenschutzgesetz, reproduktives Klonen, „M-Prädikate“ und „P-Prädikate“., Menschenwürde, Philippa Foot, Autono- mie, kantische Ethik, dissoziative Identitätsstörung, Erbgut, Anissa