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Die Europäische Menschenrechtskonvention. Suspendierung von Bestimmungen im Notstandsfall

Erwin Schmidt

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Vergleichende und internationale Politikwissenschaft

Beschreibung

Masterarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1, Donau-Universität Krems - Universität für Weiterbildung (Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit thematisiert die Derogation von in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Rechten im Falle eines staatlichen Notstandes gemäß Art 15 EMRK. Ausgehend von den Ereignissen in den Jahren 2015 und 2016 in Österreich, in denen eine Vielzahl von Migranten durch und in das Bundesgebiet reisten, soll anhand der bisher ergangenen Rechtsprechung und einschlägiger Fachliteratur die derzeitige Rechtslage, auch das Verfahren betreffend, dargestellt werden. In weiterer Folge wird versucht, auf Migrationsbewegungen als Grundlage der Aussetzung von Rechten der EMRK einzugehen. Im Sommer 2015 stiegen die Asylzahlen in Österreich kontinuierlich an. Anfang Juli befanden sich in der BBO bereits 3200 Asylsuchende im Lager, Ende Juli 4500. darunter allein 2000 unbegleitete Minderjährige. Die vielen Menschen übernachteten unter freiem Himmel, bei Unwettern mussten Reisebusse abgestellt werden, um einen temporären Regenschutz zu bieten. Das UNHCR und Amnesty International übten deutliche Kritik an den Verhältnisse und sprachen von einer zum Teil unmenschlichen Behandlung. Auch kam es an der Staatsgrenze zu Slowenien zu unkontrollierten Bewegungen der Flüchtlinge (als Durchbrüche bezeichnet). Der Landeshauptmann sprach von "Chaos" und warnte vor einer "Explosion". In Spielfeld waren rund 3000 Flüchtlinge vor Ort in Betreuung, in den Nachtstunden wurde mit einem weiteren Zustrom von 6000 bis 10.000 Flüchtlingen gerechnet. Am Grenzübergang Nickelsdorf (zu Ungarn) wurden die Einreisenden mangels Kapazitäten nicht kontrolliert, sodass über Monate hinweg Hunderttausende Einreisende nicht registriert wurden. Immer wieder kam es zu heiklen Situationen auf den Bahnhöfen in Wien, Salzburg, Graz oder an der Grenze. Eines nachts machten sich Hunderte Flüchtlinge in Nickelsdorf zu Fuß auf den Weg und jagten den Dorfbewohnern einen großen Schrecken ein. Die Flüchtlingszahlen sprengten alle Kapazitäten. Mit der Arbeit - quasi trichterförmig aufgebaut: von der relativ breiten Darstellung der in den Artikeln verankerten Rechtsgrundlagen und der grundlegenden Entscheidungen des EGMR soll immer fokussierter die wissenschaftliche Frage beantwortet werden: Kann ein Massenzustrom von Menschen einen Anlass zu einer Derogationserklärung – auch in Österreich - im Sinne Art 15 EMRK darstellen?

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Schlagwörter

Aufhebung, Suspendierung, Notstand, Menschenrechte