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Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) bei Bauleistungen

Dina Kawi

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Betriebswirtschaft

Beschreibung

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Fachhochschule Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der vorliegenden Bachelorarbeit ist einerseits die Analyse der Regelung für die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen nach §13b Abs. 2 Nr. 4 UStG mit Darstellung der möglichen Konsequenzen für den leistenden Unternehmer. Andererseits geht es um den Leistungsempfänger und die Untersuchung der aktuellen Rechtslage hinsichtlich der Rückabwicklung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauträgerfällen nach §27 Abs. 19 UStG. Seit 2004 unterfallen bestimmte Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers der besonderen Umsatzbesteuerung, dem Reverse-Charge-Verfahren. Das zuerst einfach klingende Prinzip bei Reverse-Charge-Verfahren führt dazu, dass der Leistungsempfänger ursprünglich durch die Steuerschuldumkehr die Umsatzsteuer schuldet. Diese Schätzung gehört der Vergangenheit an. Wie kaum eine andere umsatzsteuerliche Regelung hat die diesbezügliche Behandlung von Bauleistungen seit 2014 an Komplexität gewonnen. Die Ursachen der steuerlichen Probleme liegen in der speziellen Umsatzbesteuerung von Bauleistungen. Als Besonderheit dieser Leistungen schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuersteuer nur dann, wenn der Empfänger selbst in gewissem Umfang Bauleistungen erbringt (§13b Abs. 5 S. 2 UStG). Des Weiteren ist die umsatzsteuerliche Abbildung von Bauleistungen mit Schwierigkeiten verbunden. Neben der inhaltlichen Entscheidung darüber, wann eine Bauleistung vorliegt, sollten auch andere formale Fragen geklärt werden, beispielsweise, wie die Bauleistereigenschaft nachgewiesen werden muss, welche Dokumente angefordert und archiviert werden müssen und welche Anforderungen bezüglich der Rechnungen bestehen.

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Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen, Reverse-Charge-Verfahren