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Die Judenordnung des Erzbischofs Johann Philipp von Schönborn vom 8. Dezember 1662. Ein kameralistisches Dekret

John Kirsch

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Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / Neuzeit bis 1918

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Geschichte Europas - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 1,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Geschichts- und Kulturwissenschaften), Veranstaltung: Seminar Neuere Geschichte: Merkantilismus und Kameralismus, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Hausarbeit wird die Judenordnung aus dem Jahre 1662 bezüglich der in ihr enthaltenen kameralistischen Maßnahmen analysiert. Es soll der Frage nachgegangen werden, inwiefern sich das kameralistische Gedankengut in der Ordnung widerspiegelt und welche wirtschafts- und bevölkerungspolitischen Motive der Erzbischof verfolgte. Zu Beginn der Arbeit wird die Persönlichkeit Joachim Bechers und das damalige kameralistische Verständnis von Wirtschaftspolitik kurz beleuchtet. Anschließend wird die Situation der Mainzer Juden vor 1662 beschrieben, gefolgt von den in der am 8. Dezember erlassenen Judenordnung ersichtlichen kameralistischen Phänomenen. Zuletzt werden die Motive des Erzbischofs analysiert. "Dass die hiesige Judenschaft sich allzu sehr überhäuft und dadurch der Bürgerschaft, den Handelsleuten und den Handwerkern sowohl bei Wohnungen als Nahrung merklich entzogen und um deswillen nicht wenig Klagen geführt". Mit diesen Worten soll der Mainzer Erzbischof Johann Philipp von Schönborn (1605-1673), seine am 8. Dezember 1662 veranlasste Judenordnung begonnen haben. Mit diesen restriktiven Maßnahmen, die sowohl soziale als auch wirtschaftliche Aspekte beinhalteten, verfolgte der erste Mainzer Erzbischof seit dem dreißigjährigen Krieg eine Judenpolitik, welche sich klar von denen seiner Vorgänger unterschied und welche das Leben derselben für die nächsten Jahrzehnte prägen sollte.

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Schlagwörter

Wirtschaftsgeschichte, Mainz, Judenordnung, Kameralismus