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Kriminalisierung von Frauen im Nationalsozialismus. Untersuchung von drei Fallakten

Kim Erdmann

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Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / 20. Jahrhundert (bis 1945)

Beschreibung

Masterarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: 1,3, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Masterarbeit beschäftigt sich mit drei Duisburger Fallakten von sogenannten “asozialen” Frauen aus der Zeit des Nationalsozialismus. Dabei wird der Frage nachgegangen, ob diese Frauen willkürlich inhaftiert wurden und ob diese drei ausgewählten Fallakten repräsentativ für das Schicksal weiterer „asoziale“ Frauen betrachtet werden können. Die Nationalsozialisten prägten eine Gesellschaft, in der „Außenseiter“ keinen Platz hatten. Dabei reichten oft schon kleine Fehltritte aus, um als „asozial“ bezeichnet zu werden. Letztlich war das einzige Ziel der Nationalsozialisten, die Vernichtung von angeblich unangepasst Lebenden. Bis heute werden die „Asozialen“ als Opfergruppe in der Aufarbeitung des Nationalsozialismus wenig beachtet. Der Forschungsfokus liegt auch in der heutigen Forschung immer noch auf dem Holocaust und den Konzentrationslagern. Frauen, die als „asozial“ eingestuft wurden, folgten einem „stereotypen Vorurteilsmuster. Sie hatten selten die Möglichkeit, der Justiz und der polizeilichen Vorbeugungshaft wieder zu entkommen. In den ausgesuchten Fallstudien konnte keine der drei Frauen der Haft entgehen, noch gab es Einspruch durch z. B. Familienangehörige oder die Betroffenen selbst. Einfache „Fehltritte“ reichten häufig schon aus, um als „asozial“ eingestuft zu werden. So galten Geschlechtskrankheiten schon als Anzeichen für die Gefährdung der Volksgesundheit. Für eine Inhaftierung waren also der „Charakter oder zur Anlage erklärten Normabweichung“ entscheidend. Im Nationalsozialismus wurden bestimmte Charaktereigenschaften auf die Genetik zurückgeführt und erklärt, dass die „Asozialität“ veranlagt war. In den kriminellen Lebensläufen der Frauen wird also zum einen mit Stereotypen und zum anderen mit der „erblichen Anlage“ argumentiert. Die „unkontrollierte“ Frau passte nicht in die Volksgemeinschaft des Nationalsozialismus. Frauen, die vom „Bild des rassisch, sozial und politisch konformen Bürger abwichen“, wurden in polizeiliche Vorbeugungshaft genommen. Die anschließende Inhaftierung der Frauen endete meistens mit einem Weitertransport in ein Arbeits- oder Konzentrationslager.

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Schlagwörter

fallakten, untersuchung, frauen, nationalsozialismus, kriminalisierung