img Leseprobe Leseprobe

Vorbehaltsstellen im Sinne von §§ 7 ff. Soldatenversorgungsgesetz (SVG) und der Grundsatz des Leistungsprinzips. Eine Untersuchung der Vereinbarkeit

Claudio Schreiber

PDF
13,99
Amazon iTunes Thalia.de Weltbild.de Hugendubel Bücher.de ebook.de kobo Osiander Google Books Barnes&Noble bol.com Legimi yourbook.shop Kulturkaufhaus ebooks-center.de
* Affiliatelinks/Werbelinks
Hinweis: Affiliatelinks/Werbelinks
Links auf reinlesen.de sind sogenannte Affiliate-Links. Wenn du auf so einen Affiliate-Link klickst und über diesen Link einkaufst, bekommt reinlesen.de von dem betreffenden Online-Shop oder Anbieter eine Provision. Für dich verändert sich der Preis nicht.

GRIN Verlag img Link Publisher

Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / ÷ffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1,3, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsverzeichnis I. Einleitung II. Rückschau III. Eingliederungs- und Zulassungsschein nach § 9 SVG IV. Stellenvorbehalt nach § 10 SVG V. Das Leistungsprinzip nach Art. 33 Abs. 2 GG VI. Eingriff in das Leistungsprinzip nach Art. 33 Abs. 2 GG durch den Stellenvorbehalt nach §§ 9, 10 SVG VII. Verfassungsmäßige Rechtfertigung 1. Verfassungsimmanente Schranken a. Sozialstaatsprinzip b. Einrichtungen und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr 2. Verhältnismäßigkeit a. Sozialstaatsprinzip b. Einrichtungen und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr VIII. Fazit und Ausblick Literaturverzeichnis I. Einleitung Nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg) verfügte die Bundeswehr im Oktober 2020 über eine Truppenstärke von 183.528 Soldaten . Nach Statusgruppen im Sinne des Soldatengesetzes (SG) unterteilt , hatten davon 53.302 Soldaten den Status eines Berufssoldaten (BS), 122.154 den Status eines Soldaten auf Zeit (SaZ) und 8.072 den Status eines Freiwillig Wehrdienstleisten-den (FWDL). Bei Betrachtung der Zahlen fällt auf, dass die Status-gruppe der SaZ den größten Anteil (66,55%) der Truppenstärke ausmacht. SaZ dienen den Streitkräften für eine begrenzte Zeit. Ein hoher Anteil an SaZ geht zwingend einher mit einer großen An-zahl an Soldaten, die - in der Regel - vor Erreichen des Pensions- oder Renteneintrittsalters die Streitkräfte verlassen und somit dem außerhalb der Bundeswehr liegenden Arbeitsmarkt (wieder-)zugeführt werden müssen, sofern sie nicht in das Verhältnis eines BS wechseln. Die beruflichen Wiedereingliederungsansprüche dieser Soldaten sind in §§ 7 ff. SVG geregelt. Als Teil dieser Ansprüche haben aus der Bundeswehr ausscheidende ....

Weitere Titel in dieser Kategorie
Cover Kausalität im Klimaschutz
Elisabeth Viktoria Fischer
Cover Umweltrecht
Thorsten Hesselbarth
Cover Umweltrecht
Heinz-Joachim Peters

Kundenbewertungen

Schlagwörter

Berufsförderung, Art 33 II GG Vorbehaltsstellen, Beamtenstatusgesetz Berufsbeamtentum, SVG, Leistungsprinzip Bestenauslese Stellenvorbehalt, Staatsrecht Beamtenrecht Soldatenversorgungsgesetz