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Haftung von Geschäftsführern einer Gesellschaft bei Kartellrechtsverstößen. Rechtsfolgen, persönliche Haftung und Strafbarkeit

Steven Sieling

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Handels-, Wirtschaftsrecht

Beschreibung

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,3, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit geht dem Phänomen der Kartellrechtsverstöße und der Haftung von Geschäftsführern einer Gesellschaft bei solchen nach. Dabei ist das Ziel zu erörtern, ob Unternehmen den Taten ihrer Geschäftsführer tatsächlich hilflos ausgesetzt sind und unter welchen Umständen Geschäftsführer persönliche Folgen zu erwarten haben. Konträr wird aufgezeigt, was Geschäftsführer tun können, um sich zu schützen und das persönliche Haftungsrisiko zu minimieren. Mit dem Schutz vor Wettbewerbsverfälschungen verfolgt das Kartellrecht die Sicherstellung eines freien Wettbewerbs und stützt somit ein grundlegendes Element der Marktwirtschaft. Nicht selten versuchen Unternehmen sich auf verschiedenste Art und Weise dem Wettbewerb zu entziehen, um sich Vorteile gegenüber Konkurrenten zu verschaffen. Das klassische Beispiel einer solchen Wettbewerbsverfälschung ist in dem höchst aktuellen Kaffeekartell wiederzufinden. Aufgrund einer geheimen Preisabsprache konkurrierender Unternehmen hat allein die Einzelhandelskette Rossmann eine Geldbuße von 30 Mio. Euro hinnehmen müssen. Von solchen Strafen, die mittlerweile die Milliardengrenze erreichen, wird regelmäßig berichtet. Nur aufgrund einiger Cents Unterschied beim Preis des Filterkaffees, den man selber jeden Tag trinkt. Das zeigt, dass auch wir als Endverbraucher von solchen Absprachen unmittelbar betroffen sind. Doch wer trifft eigentlich die Entscheidungen zu solchen Gesetzesverstößen? Sicherlich hat sich nicht das Unternehmen als Ganzes dazu entschieden die Grenzen des Kartellrechts zu überschreiten. Demnach stellt sich die Frage nach den verantwortlich handelnden Personen – den Geschäftsführern.

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Schlagwörter

gesellschaft, persönliche, rechtsfolgen, strafbarkeit, kartellrechtsverstößen, geschäftsführern, haftung