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Strafrecht in Corona-Zeiten. Strafrechtliche Kausalität und objektive Zurechnung bei Virusinfektionen

Vergleich zwischen HIV und Covid-19

Alexander Hinz

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,0, Universität Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Seminararbeit befasst sich mit der Theorie der strafrechtlichen Kausalität und der objektiven Zurechnung im Hinblick auf die Virusinfektionskrankheiten HIV und Covid-19. Dabei werden ausgehend von Erfahrungswerten im Zusammenhang mit HIV etwaige strafrechtlich relevante Handlungsweisen übertragen auf die Infektionslage des Virus Covid-19. Dabei wird nicht nur die Widerstandsfähigkeit der strafrechtlichen Theorie anhand von bisher ungekannten Sachverhalten, wie etwa das Aufkommen eines neuartigen Virus, gezeigt, sondern auch die Probleme analysiert, die mit den Theorien der strafrechtlichen Kausalität und objektiven Zurechnung bei Virusinfektionen entstehen können. Zuletzt wird in der Seminararbeit der Blick geweitet auf staatsrechtliche und philosophische Überlegungen dazu, welche Konflikte und verschiedenen Ansichtspunkte entstehen können, wenn ein Rechtssystem auf eine nie zuvor gesehene Herausforderung trifft.

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Schlagwörter

Kausalität, Corona, objektive Zurechnung, Virus, Strafrecht