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Insolvenzrechtliche Behandlung immaterieller Wirtschaftsgüter. Markenrechte, Patentrechte, Urheberrechte

Ermontina Ademi

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Handels-, Wirtschaftsrecht

Beschreibung

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit behandelt immaterielle Wirtschaftsgüter in der Insolvenz. Es werden nicht alle immateriellen Wirtschaftsgüter der deutschen Rechtsordnung behandelt, sondern die Arbeit begrenzt sich auf Marken- und Patentrechte sowie Urheberrechte. Ein internationaler Bezug wird hierbei ebenfalls außer Acht gelassen. Ziel dieser Bachelorarbeit ist es, zunächst zu untersuchen, wie beziehungsweise woran der Insolvenzverwalter immaterielle Wirtschaftsgüter erkennt und wie sich ein Insolvenzverfahren auf diese Vermögenswerte auswirkt. Dabei wird die konkrete Fragestellung, inwieweit etwaige Vermögenswerte zugunsten der Masse verwertet werden können, beantwortet. Von einer Insolvenz wird gesprochen, wenn das Vermögen eines Schuldners nicht mehr ausreichend ist, um allen Forderungen seiner Gläubiger gerecht zu werden. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die gemeinschaftliche Gläubigerbefriedigung, indem das zur Insolvenzmasse gehörende Schuldnervermögen durch den bestellten Insolvenzverwalter verwertet wird. In Deutschland werden insbesondere immateriellen Wirtschaftsgütern, wie beispielsweise Marken- und Patentrechten, eine immer größer werdende Bedeutung zugesprochen, weil diese oftmals den Großteil des Vermögens eines Unternehmens ausmachen. Insbesondere bei einer möglichen Betriebsfortführung kann das Unternehmen auf immaterielle Wirtschaftsgüter angewiesen sein. Angesichts der aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie zu erwartenden Unternehmensinsolvenzen und des in diesem Zusammenhang signifikanten wirtschaftlichen Potenzials der o.g. Vermögenswerte stellt sich insbesondere jetzt für den Insolvenzverwalter zum einen die Frage, welche immateriellen Wirtschaftsgüter dem Insolvenzbeschlag unterliegen, und zum anderen, wie er die massezugehörigen Vermögenswerte zugunsten der Gläubiger verwertbar machen kann. Ferner ist zu beantworten, wie diese verwaltet bzw. verwertet werden können.

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Schlagwörter

Gewerblicher Rechtsschutz, Immaterielle Wirtschaftsgüter, Urheberrecht, Zwangsvollstreckung, Insolvenzrecht