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Digitalisierung im Gesellschaftsrecht. Besteht für den Vorstand einer Kapitalgesellschaft die Pflicht zur Nutzung von KI-Systemen?

Virginia Hildebrand

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Handels-, Wirtschaftsrecht

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 3,0, Universität Kassel (FB 07 Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Digitalisierung im Gesellschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Könnte die Delegation von Aufgaben an KI-Systeme für den Vorstand einer Kapitalgesellschaft verpflichtend sein oder werden? Der Vorstand einer Kapitalgesellschaft hat die Entscheidungen für das Unternehmen auf Basis angemessener Informationen zu treffen. Diese Pflicht des Vorstandes geht aus der im Aktienrecht verankerten Business Judgement Rule hervor. Nach § 93 Absatz 1 Satz 2 AktG überschreitet ein Vorstandsmitglied seinen Entscheidungsspielraum, sobald die getroffenen unternehmerischen Entscheidungen nicht auf einer angemessenen Informationsgrundlage basieren. Fraglich ist diesbezüglich, ob sich daraus eine Pflicht zur Nutzung von intelligenten Algorithmen zur Entscheidungsfindung ableiten lässt und welchen Einfluss die zunehmende Genauigkeit und der gängigere Einsatz von KI sowie die mit ihr verbundenen abnehmenden Anschaffungs- und Einsatzkosten haben. Diese Fragen werden im Rahmen dieser Ausarbeitung beantwortet, um schließlich beantworten zu können, ob für Vorstände eine Pflicht zur Nutzung von KI-Systemen besteht. Dafür wird im zweiten Kapitel auf die Definitionsmöglichkeiten von KI-Systemen eingegangen. Im dritten Kapitel werden die Aufgaben des Vorstands erläutert. Darauf basierend werden die Nutzungsmöglichkeiten von KI-Systemen im Vorstand näher betrachtet. Im ersten Schritt des Kapitels wird dargestellt, aus welchen Gründen KI-Systeme keine Vorstandsmitglieder sein können und im zweiten Schritt wird geprüft, welche anderen rechtlich zulässigen Einsatzmöglichkeiten für KI-Systemen im Vorstand bestehen. Darauf aufbauend wird im Hauptteil die Pflicht zum Einsatz von KI-Systemen im Rahmen der Vorstandstätigkeit geprüft. Hierbei wird zwischen dem Einsatz von KI zur Informationsbeschaffung und dem Einsatz von KI zur Delegation von Aufgaben unterschieden.

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