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Geschäftsführerhaftung wegen unterlassener Due-Diligence-Prüfung bei Unternehmenserwerb aus Insolvenz

Urteil vom 22. Juni 2006 - 1 U 34/03 (OLG Oldenburg)

Pascal Seiffert

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Handels-, Wirtschaftsrecht

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Berlin früher Fachhochschule, Veranstaltung: Insolvenzrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Laut dem Institut für Wirtschaftsforschung (ifo) steht ein Fünftel aller Unternehmen in Deutschland vor der Insolvenz. Die Forscher des Münchener Wirtschaftsforschungsinstituts erwarten eine Insolvenzwelle in den kommenden Monaten. Eine Folge könnte die steigende Zahl der Unternehmenskäufe unter der Beteiligung von Insolvenzverwaltern sein, worum es auch in der nachfolgenden Arbeit gehen soll. Die Coronakrise brachte unsere Normalität und unseren Alltag beinahe gänzlich zum Erliegen. Große Schäden entstanden, zu allererst gesundheitliche. Für etliche Patienten und deren Angehörige bedeutet das unter Umständen eine niemals wiederkehrende Normalität. Nicht zu vergleichen damit und dennoch nötig zu erwähnen, sind die wesentlichen Schwierigkeiten im ökonomischen Umgang mit dem Coronavirus. Die Bundesrepublik Deutschland gilt als in besonderem Maße von den gegenwärtigen Entwicklungen betroffen. Nicht nur die von der Weltwirtschaft abhängigen Großkonzerne sind hiervon in erheblichem Ausmaß betroffen. Vor allem klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) in den Bereichen des Handels und der Dienstleistung, die mit weitaus geringerer Kapitalausstattung versehen sind, droht die Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.

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Schlagwörter

Due-Diligence, Insolvenz, Due-Diligence-Prüfung, Geschäftsführerhaftung, Insolvenzordnung, Insolvenzrecht, Unternehmenserwerb