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Die Durchgriffshaftung des geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH

Ilmeda Villegas-Sandoval

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Handels-, Wirtschaftsrecht

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Frankfurt früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Haftungsfragen rücken immer mehr in den Vordergrund im Gesellschaftsrecht. Eine sehr wichtige Rolle spielen dabei Haftungsrisiken der geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH. Die Einschränkung der Gesellschafterhaftung auf das Stammkapital der Gesellschaft liegt oft der Wahl dieser Rechtsform zugrunde. Der grundsätzliche Ausschluss der persönlichen Haftung des Gesellschafters einer GmbH führt diesbezüglich oft zu falschen Vorstellungen und im Endeffekt zur Unterschätzung dieser Gefahr. Es kommt regelmäßig vor, dass wenn über eine neugegründete GmbH gesprochen wird, wird nicht exakt die Zeit seit der Eintragung ins Handelsregister gemeint, sondern die gesamte Zeit seit dem ersten Treffen der Gründer. Diese verlassen sich in der Regel auf § 13 Abs. 2 GmbHG, wo es ausdrücklich steht: „Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern derselben nur das Gesellschaftsvermögen.“ Es klingt erstmal gut… Das Problem ergibt sich jedoch aus dem Wortlaut des § 11 Abs. 1 GmbHG: „Vor der Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft besteht die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche nicht.“ Dies hat zur Folge, dass sich die Haftungseinschränkung nur auf die ins Handelsregister eingetragene GmbH bezieht, so dass ihre Gesellschafter in der Gründungsphase keine persönliche Haftungsfreistellung genießen. Genauso wird der Begriff der Durchgriffshaftung regelmäßig in Bezug auf die eingetragene GmbH verwendet; die Zeit zwischen dem Entschluss, eine GmbH zu gründen und Eintragung wird meistens außer Acht gelassen. Die Beteiligten gehen – oft nur teilweise bewusst - Haftungsrisiken ein, weil sie handeln: mieten Räume, eröffnen Geschäftskonto, lassen sich beraten etc. etc. etc. All diese Tätigkeiten stellen Rechtsgeschäfte dar, die mit verschiedenen Haftungsaspekten versehen sind. [...]

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Schlagwörter

Gesellschafter Geschäftsführer, durchgriffshaftung, gmbh