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Die Paragraphen §5, §7, §8 und §10 des neuen Heimgesetzes, Veränderungen für Betreiber und Bewohner

Thomas Schwarz

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Gesundheit - Pflegewissenschaft - Sonstiges, Note: 2, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Nürtingen (Betriebswirtschaft), Veranstaltung: Arbeiten, Raum und Zeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Heimgesetz besteht seit dem 1.1.1975. Es sollte damals dazu beitragen die grossen Missstände im Pflegebereich zu beheben, die aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen und der daraus nicht möglichen Kontrolle durch den Staat entstanden waren. Im Laufe der Jahre wurde das Heimgesetz immer wieder novelliert und so den Gegebenheiten der Zeit angepasst. Die letzte Novellierung trat am 1.1.2002 in Kraft. „Wesentlich veränderte gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen, sowie der im Bereich der Altenhilfe bestehende Reformstau haben den Gesetzgeber veranlasst, nach mehr als 25 Jahren eine erfolgreiche Rechtslage modernen Erfordernissen anzupassen“1. Die Ziele der Novellierung wurden im §2 Abs. 1 Heimgesetz wie folgt definiert: - Schutz der Würde und der Interessen der Bewohner vor Beeinträchtigung - Förderung und Wahrung der Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Bewohner - Sicherung der Einhaltung der dem Heimträger gegenüber den Bewohnern obliegenden Pflichten - Sicherung der Heimbewohnermitwirkung - Sicherung der Qualität des Wohnens und der Betreuung - Förderung der Beratung in Heimangelegenheiten Der Hauptteil dieser Arbeit beschreibt die aus diesen Zielen abgeleiteten Veränderungen für Betreiber und Bewohner. Er beschränkt sich dabei auf die Paragrafen §5,§7,§8 und §10 und die dazugehörigen Absätze. Ich werde die einzelnen Absätze zuerst beschreiben und die jeweiligen Veränderungen zur alten Fassung aufzeigen und danach die praktische Relevanz und Bedeutung erklären und erörtern. Natürlich kann eine komplette Analyse der einzelnen Absätze aufgrund der Seitenlimitation nur bedingt erfolgen. Es ist auch nicht mein Anspruch eine Abhandlung über das neue Gesetz zu verfassen, sondern es sollen die Kernpunkte herausgearbeitet werden, die in der Praxis relevant sind und bereits jetzt in Fachkreisen für viel Gesprächs- und Zündstoff sorgen. In den Fussnoten werde ich auf weiterführende Literatur verweisen, die dem interessiertem Leser helfen können, die einzelnen Details zu vertiefen. Schließen möchte ich mit einer kritischen Betrachtung zu den Zielsetzungen des Gesetzes und ihrer Umsetzung in die Praxis. Auf Grund der Aktualität des Themas liegt noch keine bzw. nur ungenügende Literatur vor. Deswegen stützt sich diese Arbeit hauptsächlich auf Interviews, die ich mit Heimbetreibern, Sachverständigen und den Heimbewohnervertretungen geführt habe. [...]

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Schlagwörter

Senioren, Heimgesetz, Pflegeheime, Sozialgesetzbuch, Altenheime