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Die Carolina und ihre Anwendung im Reich

Thomas Woelki

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Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / Mittelalter

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Humboldt-Universität zu Berlin (Institut für Geschichte), Veranstaltung: Proseminar: Einführung in die Geschichte der frühen Neuzeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahre 1532 erließ Kaiser Karl V. auf dem Reichstag zu Regensburg die berühmt gewordene Constitutio Criminalis Carolina (CCC), die peinliche Halsgerichtsordnung für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation. Sie war das Ergebnis jahrzehntelanger Bestrebungen, die unhaltbar gewordenen Zustände der Strafrechtspflege zu reformieren, das heißt vor allem zu rationalisieren und zu vereinheitlichen. In der Forschung war die Carolina traditionell eines der zentralen Themen der Rechtsgeschichte. Vor allem im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts aber auch noch einmal in den 60er Jahren und abermals in den 80er Jahren zum 450. Jubiläum stand sie im Mittelpunkt rechtsgeschichtlicher Untersuchungen. Ende der 80er Jahre setzte eine intensive Auseinandersetzung mit der deutschen Kriminalitätsgeschichte nicht mehr von Seiten der Rechtshistoriker sondern von Kulturhistorikern und von Gesellschaftshistorikern ein. Dabei wurde das Strafrecht in jüngster Zeit in seiner Funktion der sozialen Disziplinierung beleuchtet. Diese Arbeit verbindet die Ergebnisse der rechtsgeschichtlichen Forschung mit einigen neueren Ansätzen der Kultur- und Gesellschaftsgeschichte. Dabei soll nach einer kurzen Einführung in die Umstände der Entstehung der Carolina und deren wesentliche Ideen geklärt werden, inwiefern sich die Ergebnisse der Strafrechtsreform tatsächlich in der Rechtspflege niederschlugen und worin die Ursachen hierfür liegen. [...]

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Schlagwörter

Folter, Inquisition, Carolina, Karl V., Rechtsgeschichte