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Betriebsbedingte Kündigung und unternehmerische Entscheidungsfreiheit

Christian Bitsch

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Arbeits-, Sozialrecht

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: gut (13), Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Institut für Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Einst forderte Otto v.Gierke, ein Tropfen sozialistischen Öls müsse in das deutsche Privatrecht einsickern. In der Zeit des beginnenden 21. Jahrhunderts, in der den Deutschen allmählich zwar nicht die Arbeit, wohl aber die Arbeitsplätze ausgehen, werden in der öffentlichen Diskussion immer häufiger gegenteilige Äußerungen laut. So spricht der Volkswirt Meinhard Miegel von einer Arbeitnehmergesellschaft, die sich in Deutschland „breit gemacht“ habe. Im Kern der Diskussion steht dabei das deutsche Kündigungsschutzrecht. Während es manche für einen „Arbeitsplatzkiller“ halten, sehen andere keinen nachweisbaren Zusammenhang zwischen Massenarbeitslosigkeit und Kündigungsschutz. Für die von Entlassungen und Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen steht bei alledem mehr als nur der Verlust der eigenen wirtschaftlichen Existenz auf dem Spiel. Der Arbeitsplatz bedeutet heute – so scheint es – weit mehr als bloßen Broterwerb. Vielmehr finden „Freiheit und Würde darin ihren deutlichsten Ausdruck“. Der Kündigungsschutz hat sich nicht zuletzt deshalb zu einem festen Bestandteil im deutschen Arbeitsrecht entwickelt. Dennoch werden nach Schätzungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung jährlich etwa 7 Mio. Arbeitsverhältnisse beendet, davon rund 2 Mio. durch Arbeitgeberkündigungen. Den größten Teil hiervon machen die sogenannten betriebsbedingten Kündigungen aus. Nicht selten kommt es im Anschluss an eine Kündigung zu Auseinandersetzungen vor den Arbeitsgerichten, in deren Verlauf die arbeitgeberseitige Kündigungsentscheidung einer richterlichen Kontrolle unterzogen wird. Die Unternehmer sehen hierin freilich eine empfindliche Einschränkung ihrer Gestaltungs- und Bewegungsfreiheit und fordern alsbaldige Reformen auf diesem Gebiet oder plädieren zumindest für eine stärkere „Zurückhaltung des Arbeitsrechts“. Solche Aussagen sind auch in der rechtswissenschaftlichen Diskussion zu hören9, insbesondere nachdem die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in aktuellen kündigungsschutzrechtlichen Entscheidungen für Aufsehen sorgte. Im Mittelpunkt des Streits steht dabei der Konflikt zwischen dem Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen aus betrieblichen Gründen einerseits und dem Schutz hinreichender Bewegungsfreiheit der Unternehmen im Zeitalter des globalisierten Wettbewerbs andererseits.

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Schlagwörter

Entscheidungsfreiheit, Betriebsbedingte, Kündigung