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Die Rentenreform von 1957 und die Folgen

Franziska Kraus

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Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / Zeitgeschichte (1945 bis 1989)

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nachkriegszeit, Kalter Krieg, Note: 1,7, Universität Mannheim, Veranstaltung: Wirtschaftspolitik der Bundesrepublik bis 1990, Sprache: Deutsch, Abstract: „Das Streben nach Linderung der Not, nach sozialer Gerechtigkeit, wird der oberste Leitstern bei unserer gesamten Arbeit sein.“ Das versicherte Konrad Adenauer in seiner Regierungserklärung von 1949. Er wusste genau, dass die Ziele, die er sich für seine Amtszeit setzte, nur zu erreichen waren, wenn die Innenpolitik funktionierte. Gerade zu der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg verlangten die Menschen soziale Sicherheit und Vertrauen in den Staat. Doch obwohl Adenauer mit der Rentenreform einen bedeutenden sozialpolitischen Schritt machte, war er nicht der erste, der den Deutschen eine soziale Alterssicherung versprach. Vor ihm war Otto von Bismarck der Mann, der 1889 den Grundstein der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) legte. Bismarck führte damals das System der Alterssicherung ein, was allerdings eher ein minimaler finanzieller Zuschuss bei Erwerbsunfähigkeit, und nicht, wie wir es heute kennen, die Sicherung des Lebensunterhalts darstellte. Die Rentenreform von 1957 brachte allerdings beträchtliche Änderungen mit sich. Die bereits bestehende Alterssicherung basierte auf der GRV Bismarcks und wurde über den Zeitraum von fast 70 Jahren immer wieder minimal geändert und den Umstände der Zeit angepasst. Nach langen Debatten verabschiedete der Bundestag im Januar 1957 das Rentenreformgesetz, das damals von den Arbeitern und Senioren hoch bejubelt war und uns heute den Kopf zerbricht. Im Laufe der Zeit entwickelte sich das System der Alterssicherung immer mehr zu einem defekten Mechanismus.

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Schlagwörter

Wirtschaftspolitik, Folgen, Rente, Rentenreform, Bundesrepublik, 1957