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Welche Änderungen bringt die Dienstleistungsrichtlinie für die Wohlfahrtsverbände und freien Träger in Deutschland?

Thomas Werner

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Internationales Recht, Ausländisches Recht

Beschreibung

Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,7, Fachhochschule Braunschweig / Wolfenbüttel; Standort Braunschweig, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Themenbereich der in den Artikeln 49 ff. EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) normierten Dienst-leistungsfreiheit hinsichtlich ihrer Bedeutung für grenzüberschreitende soziale Dienste . In diesem Zusammenhang wird die am 15.11.2006 in zweiter Lesung vom Eurpäischen Parlament als Ausdruck der Strategie von Lissabon und Ergänzung zur Dienstleistungsfreiheit verabschiedete Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt (im Folgenden: Dienstleistungsrichtlinie) untersucht. Das Ziel dieser Analyse ist die Offenlegung der möglichen Auswirkungen, die dieser Rechtsakt für die deutschen Wohlfahrtsverbände und freien Träger als gemeinnützige Erbringer sozialer Dienstleistungen mit sich bringen kann und welche Maßnahmen diese national wie international ergreifen können. Bei der Auswahl des Themas dieser Arbeit spielten verschiedene Faktoren eine Rolle. Durch die am 12.12.2006 auch durch den Rat angenommene Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt gewinnt der Themenbereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungen in hohem Maße an Aktualität und Brisanz. Dieser gemeinhin als Dienstleistungsrichtlinie bezeichnete Rechtsakt sorgte bereits während seines Entstehungsprozesses – anfangs noch unter dem Pseudonym „Bolkestein-Richtlinie“ – europaweit für öffentliche Diskussionen und Demonstrationen. Zu den Kritikern der Richtlinie gehörten auch die deutschen Wohlfahrtsverbände, die in der Dienstleistungsrichtlinie eine deutliche Bedrohung für den sozialen Sektor in Deutschland erkannten . Nach der Verabschiedung der Dienstleistungsrichtlinie und den vorgenommen Änderungen im Text der Richtlinie hinsichtlich nicht-wirtschaftlicher Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, Gesundheitsdienstleistungen und bestimmter sozialer Dienste sind die Stimmen vieler Gegner verstummt. Einige Akteure monieren jedoch nach wie vor den breiten Interpretationsspielraum der Regelung sowie den daraus resultierenden Mangel an Rechtssicherheit bezüglich der Ausnahmetatbestände. Zudem veröffentlichte die Europäische Kommission im Jahr 2006 eine Mitteilung zu Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union (EU), in welcher der hohe Stellenwert sozialer Dienste für die europäische Bevölkerung und Wirtschaft gewürdigt wird. Auch dies indiziert die bevorstehenden Entwicklungen in diesem Bereich, die von den Protagonisten des deutschen Sozialsektors nicht unbemerkt bleiben . In dieser Arbeit, die sich exklusive Einleitung und Schlussbetrachtung in drei Kapitel unterteilt, sollen die Änderungen, die die Dienstleistungsrichtlinie für die deutschen Wohlfahrtsverbände und freien Träger als gemeinnützige Erbringer sozialer Dienst-leistungen mit sich bringen kann, untersucht werden. Diese Aufgabenstellung macht es erforderlich, im ersten Kapitel eine inhaltliche Erläuterung der Begrifflichkeit des sozialen Dienstes vorzunehmen. Dazu muss der Frage nachgegangen werden, ob die Europäische Union eine einheitliche, differenzierte Definition dieses Begriffes kennt und zwischen welchen Termini auf europäischer Ebene unterschieden wird. Im Anschluss daran wird der Begriff der sozialen Dienste in ausgewählten Mitgliedstaaten der Euro-päischen Union auf inhaltliche Unterschiede und verschiedene Begriffsinterpretationen überprüft. Das zweite Kapitel befasst sich mit der Erforschung des bisherigen Verhältnisses zwischen Dienstleistungsfreiheit und sozialen Diensten, um aus den gewonnenen Erkenntnissen auf mögliche Veränderungen durch die Dienstleistungsrichtlinie schließen zu können. Deshalb erfolgt zunächst in gebotener Kürze die Darstellung der Dienstleistungsfreiheit als eine der Grundfreiheiten des Binnenmarktes im Kontext mit sozialen Diensten. In diesem Zusammenhang ist die Behandlung ausgewählter, wegweisender Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zwingend, um das Spannungsfeld zwischen den Regelungen der Dienstleistungsfreiheit und den sozialen Diensten anhand von Praxisbeispielen zu ergründen. In logischer Folge knüpft sich hieran die Erörterung der Regelungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie hinsichtlich sozialer Dienstleistungen. Diese Überprüfung soll Aufschluss über künftige Veränderungen für die deutschen Sozialdienstleister geben und mögliche Schlupflöcher des Regelungsgehaltes zu Tage fördern. Im dritten Kapitel sollen basierend auf den Erkenntnissen der vorangegangenen Kapitel etwaige aus der Dienstleistungsrichtlinie resultierende Risiken und Chancen für die Wohlfahrtsverbände und freien Träger in Deutschland als Erbringer sozialer Dienstleistungen aufgezeigt werden. Für eine Bewertung der Gesamtsituation ist es unerlässlich, die von vielen Seiten beschriebenen Gefahren für den sozialen Sektor in Deutschland durch soziale Dienstleistungsangebote aus Osteuropa auf deren Gehalt zu überprüfen. Hierzu muss diskutiert werden, ob es für Sozialdienstleister aus den mittel- und osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten attraktiv und möglich ist, ihre Dienste in Deutschland anzubieten oder ob derartige Bestrebungen als Panikreaktion der hiesigen Interessenvertreter zu bewerten sind. Im Anschluss daran werden unterschiedliche Varianten der Internationalisierung eines Sozialdienstleisters vorgestellt. Die Absicht des Verfassers besteht darin, den deutschen Sozialdienstleistern Handlungsstrategien aufzuzeigen, die es ihnen ermöglichen sollen, den sich möglicherweise verändernden Verhältnissen entsprechend zu agieren

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Träger, Dienstleistungsrichtlinie, Wohlfahrtsverbände, Deutschland, Welche