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Der institutionelle Datenschutz - "unabhängig" aber machtlos?

Lars Normann

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Internationales Recht, Ausländisches Recht

Beschreibung

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Datenschutz, , Sprache: Deutsch, Abstract: Der ambivalente -weil unpräzise- Begriff „Datenschutz“, mit dem eigentlich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen gemeint ist, existiert, seit der technische Fortschritt in den 60er Jahren eine Speicherung von Daten in Rechenzentren ermöglicht. Im gegenwärtigen Informationszeitalter (ubiquitous computing) und infolge der extensiven Entwicklung und Verbreitung moderner (mobiler) Kommunikationstechnologien, ihrer Anwendung in Wirtschaft, Politik und Verwaltung und besonders seit der islamistischen Terrorzäsur im Jahre 2001 vergeht kein Monat, in dem sich nicht Datenschutzbeauftragte zu (sicherheitspolitischen) Reformbestrebungen zumeist kritisch/warnend in Stellungnahmen oder Beiträgen äußern. Auf einer Sonderveranstaltung der Frankfurter Römerberggespräche im Juni 2007 zur Datensicherheit („Intervention. Abhören, Überwachen, Speichern“) äußerte man u.a. die Vermutung, daß die rechnersozialisierte Generation eine technische Überwachung akzeptiere bzw. vielmehr auf den Staat als Moderator setze. Das Politikfeld „Datenschutz“ wuchs somit zu einem beachteten und vieldiskutierten Rechtsgebiet und einer Gestaltungsaufgabe von erstrangiger Bedeutung heran. Als eine „unabhängige“ Verwaltungsbehörde mit wichtigen Kontrollfunktionen entstand auf Bundes- und Landesebene der institutionelle Datenschutzbeauftragte. Nachfolgender Aufsatz soll, neben einer problemorientierten Einführung in das Thema, die Einflußmöglichkeiten (outcome) und die Grenzen, also die Auswirkung des institutionalisierten Datenschutzes im policy-making-Prozeß, kritisch beleuchten und die Ansatzpunkte für eine Reformbedürftigkeit aufzeigen,

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