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Der Ausschuss der Regionen (Stand: 2001)

Thomas Stuhlfauth

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Internationales Recht, Ausländisches Recht

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 2, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer), Sprache: Deutsch, Abstract: Der erstmals im März 1994 zusammengetretene Ausschuss der Regionen (AdR), dessen offizielle Bezeichnung „Beratender Ausschuss der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften“ lautet, soll die subnationalen Körperschaften institutionell in die Europäische Gemeinschaft (EG) einbinden. Damit wird der zunehmenden Kompetenzverlagerung auf die EG, die innerstaatlich auch zu Lasten der Regionen geht, Rechnung getragen. Tragender Gedanke ist, dass sich die Regionen nicht gegen eine Ausweitung der EG-Kompetenzen wehren, sondern selbst auf der EG-Ebene an der Ausübung der erweiterten EG-Kompetenzen beteiligt werden sollen. Es wird damit ein Konzept des sogenannten Beteiligungsföderalismus verfolgt, nachdem die wachsende Bedeutung der EG nicht mehr aufzuhalten ist und sich ein Konzept der Besitzstandswahrung der Regionen (Kompetenzföderalismus) als nicht mehr wirksam erweist. In der vorliegenden Arbeit soll zum einen die bisherige Entwicklung des AdR und seiner Einflussmöglichkeiten wiedergegeben, zum anderen eine mögliche Perspektive gewiesen werden. Dabei soll im Blickfeld behalten werden, was man sich vom AdR versprach, inwieweit die darin gesetzten Hoffnungen erfüllt wurden und ob eine Fortentwicklung dieses Instruments des Beteiligungsföderalismus erwartet werden kann.

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Ausschuss, Regionen