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Unternehmensübernahmen in Krisenzeiten

Zur Anwendbarkeit des § 313 BGB und der Notwendigkeit von Vertragsanpassungen in Zeiten der globalen Finanzmarktkrise

Dominik E. Arndt

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Handels-, Wirtschaftsrecht

Beschreibung

Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Universität Augsburg (Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation (ACELR)), Sprache: Deutsch, Abstract: Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen! Dies gilt speziell in Zeiten einer globalen Krise, wo Marktteilnehmer immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt werden. Dabei spielen veränderte wirtschaftliche, gesellschaftliche und/oder geopolitische Rahmenbedingungen eine höchst bedeutsame Rolle. Für den einen Vertragspartner kann sich so nämlich die einstmals getroffene vertragliche Bindung als unerwartet günstig erweisen, für den anderen jedoch als durchaus misslich, im schlimmsten Falle sogar Existenz bedrohend. So kann es häufig notwendig werden, Verträge an sich ändernde Verhältnisse anzupassen. Doch dabei gilt erst einmal das Gebot: pacta sunt servanda. Rechtlich kann eine Anpassung des betreffenden Vertragswerkes nur unter engen Voraussetzungen - bei einer empfindlichen Störung der Geschäftsgrundlage - erzwungen werden. Hier stellt sich die Frage, ob eine Krise, welche den weltweiten Finanzmarkt umfasst, als Störung der Geschäftsgrundlage ganze Vertragswerke ändern kann? Oder ist eine solche Krise und ihre teilweise dramatischen Folgen vielmehr schlicht als „Geschäftsrisiko“ hinzunehmen? Mit dieser Thematik beschäftigt sich die nun folgende Arbeit, der Fokus soll dabei ganz speziell auf Verträgen liegen, welche die Übernahme von (Konkurrenz-)Unternehmen zum Ziel haben. Dabei wird, ausgehend von einer detaillierten Betrachtung der aktuellen Krise (Gründe/Folgen) gezielt die Frage gestellt, ob/wie § 313 BGB Anwendung in Krisenzeiten finden kann und darf. Auf Grundlage der getroffenen Erkenntnisse und Ergebnisse wird dann schließlich auf das Gebot sorgfältiger Vertragsgestaltung eingegangen; dabei wird versucht, für die Praxis notwendige Konsequenzen zu ziehen, mitunter also etwaig gemachte Fehler zu etikettieren und entsprechende Lehren in Bezug auf die Vertragsgestaltung und -vorbereitung zu formulieren.

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Schlagwörter

pacta sunt servanda, Vertragsgestaltung, Finanzkrise, Jura, Störung der Geschäftsgrundlage, Immobilienkrise, Kapitalmarktrecht, § 313 BGB