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§218 a StGB „Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruches“ – im Blickwinkel der Weltreligionen

Nicol Rüdiger

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Sachbuch / Sonstiges

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Ethik, Note: 2,3, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg (Theologie und Ethik), Veranstaltung: Grundlagen der Religionssoziologie, Sprache: Deutsch, Abstract: “Wir haben abgetrieben”. Diese Aussage ziert 1971 das Titelbild des Magazins der „Stern“, hinterlegt mit Porträts von Frauen wie Romy Schneider, Senta Berger bis hin zu Alice Schwarzer. Ein schockierendes Geständnis im Hinblick auf die Gesetzeslage. So war der Schwangerschaftsabbruch ohne jegliche Fristbegrenzung untersagt und konnte mit bis zu 5 Jahren Zuchthaus bestraft werden. Doch die genannten prominenten Frauen sind nicht alleine. Der neuen Frauenbewegung schließen sich Frauen aus Deutschland und auch aus Frankreich an. Mit Slogans wie "Mein Bauch gehört mir" oder "Ob wir Kinder wollen oder keine / bestimmen wir alleine" gingen viele tausende Anhängerinnen auf die Straße. Ihr Kampf wurde belohnt. Nachdem eine Neuregelung der Bundesregierung 1974 vom Bundesverfassungsgericht als gesetzeswidrig erachtet wurde, einigte man sich 1976 und reformierte § 218 der StGB. Er wurde um einen Fristenregelung erweitert. Eine zweite Reform folgte 1992 um einen gemeinsamen Konsens nach der Wiedervereinigung zu finden. Eine weitere Änderung erfolgte 1995. Am 01.01.2010 trat zusätzlich das, neu von der Bunderegierung erlassene, Schwangerschaftskonfliktgesetz in Kraft. Das Ziel sei „eine verbesserte medizinische und psychosoziale Beratung und Unterstützung Schwangerer im Vorfeld einer möglichen medizinischen Indikation…“. Damit reagierte man auf den geforderten Informations- und Aufklärungsbedarf Schwangerer. Trotz alledem ist und bleib das Thema Schwangerschaftsabbruch kontrovers. Selten wurde eine Thematik in Deutschland derart diskutiert. Dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen stehen gesellschaftliche Ansprüche und ethisch-religiöse Auffassungen sowie das Lebensrecht des Embryos gegenüber. Die Frage „ Wann fängt Leben an?“ ist aus medizinischer sowie juristischer Sicht klar definiert. Doch häufig deckt sich diese medizinische Definition sowie die Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland nicht mit den ethisch-religiösen Ansichten vieler Menschen. Dabei spielt deren Religion eine entscheidende Rolle. Folglich stellt sich die Frage: Welchen Standpunkt vertreten die fünf Weltreligionen zum Thema Schwangerschaftsabbruch?

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Schlagwörter

schwangerschaftsabbruches, blickwinkel, stgb, straflosigkeit, weltreligionen