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Die Griechenlandkrise und die No Bailout-Klausel

Solidarität und Hilfen in der EU

Mark Mayer

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Internationales Recht, Ausländisches Recht

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,00, Universität Hohenheim (Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Institut für Rechts- und Sozialwissenschaften Lehrstuhl für Öffentliches Recht), Veranstaltung: Europarecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die europäische Union steht vor einer Herausforderung der ganz besonderen Art. Die „Griechenlandkrise“ bringt die Union und ihre Mitgliedsstaaten an die Grenze europäischer Solidarität. Die Bevölkerung der „Geberländer“ steht bisweilen nicht mehr voll und ganz hinter den Rettungsmaßnahmen. Umgekehrt hätte der Bankrott eines Staates innerhalb der Eurozone unabsehbare Konsequenzen auf den Bestand des Euro und damit auf den Bestand der gesamten europäischen Union. Ziel dieser Arbeit ist es, zu prüfen, ob finanzielle Interventionen wie Sie derzeit in der „Griechenlandkrise“ aufgewandt werden, mit dem europäischen Recht und insbesondere der „No Bailout“-Klausel des Art. 125 AEUV vereinbar sind. Zudem soll untersucht werden, inwieweit diese Hilfen auf Solidarität zurückzuführen sind. Um das Verständnis des heutigen, europäischen Regelwerks zu erleichtern wird dabei zunächst die gesellschaftliche, ökonomische und historische Entwicklung der europäischen Integration dargestellt. [...] Die Entstehung der Währungsunion ist als ein ambivalenter, ökonomischer Meilenstein zu betrachten. Denn einerseits birgt eine einheitliche Währung für die einzelnen Wirtschaftssubjekte ehebliche Vorteile, da eventuelle Transaktionskosten bei grenzüberschreitendem Handel fortan entfallen - auf der anderen Seite jedoch bringt eine gemeinsame Währung auch beträchtliche Gefahren für die einzelnen Mitgliedsstatten in der Eurozone mit sich. So wird ein Staat im Währungsverbund ohne Handlungskompetenz hinsichtlich der eigenen Geldpolitik seinen Staatshaushalt durch geldpolitische Maßnahmen nicht mehr selbst beeinflussen können. Außerdem darf die Einführung der gemeinsamen Währung auch gesellschaftlich nicht unterschätzt werden. Es wäre wohl kaum möglich gewesen einen derartigen Integrationsschub mit anderen politischen Bemühungen zu erreichen. Dies mag insbesondere an der starken Symbolkraft einer gemeinsamen Währung für ein vereintes Europa liegen.

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Schlagwörter

Klausel, teleologisch, Bailout, Wirtschaftspolitik, Art. 125 AEUV, No-Bailout, Währungspolitik, Griechenlandkrise, Häde, bilaterale Kredite, Beihilfe, Euro-Bonds, Eurozone, Geldpolitik, Oppermann, Nettesheim, Streinz, Finanzhilfen, Art. 136, EuGH, Europarecht, Art. 136 AEUV, Hilfsleistungen, Urteil, ESM, Europäische Union, Reduktion, Haftung, EFSM, Griechenland, Hilfe, EZB, Hilfen, Einstehen, Europa, Calliess, teleologische Reduktion, Eurobonds, EUV, Jura, Mitgliedstaaten, Europäisches Recht, Solidarität, AEUV, Euro, Krise, Art. 125, Art. 126, ESFS