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Musiktauschbörsen im Internet. Strafbarkeit von Nutzern und Betreibern nach dem UrhG

Yvonne Schüler

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Handels-, Wirtschaftsrecht

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 15,00, Universität Konstanz, Veranstaltung: Strafrechtspflege: Wirtschaftsstrafrecht, Kriminologie, Europäisierung und Praxis, Sprache: Deutsch, Abstract: Viele Jugendliche gebrauchen das Internet, um an aktuelle Musik zu gelangen. Wurden früher noch Sticker getauscht, tauscht der Jugendliche von heute Musik über Musiktauschbörsen. Warum auch nicht? Es ist einfach und schnell. Ganze Datenpakete werden auf diesen Plattformen unkompliziert und teilweise kostenlos in Form von Filmen, Bildern und Musik angeboten. Leider werden die rechtlichen Konsequenzen, vor allem bei jungen Nutzern, oft außer Acht gelassen. Die Frage der rechtlichen Konsequenzen stellt sich jedoch nur, wenn urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis des Urhebers verwertet werden. Im Folgenden sollen die strafrechtlichen Konsequenzen, sowohl für die Nutzer als auch Betreiber, beleuchtet werden. Zunächst soll allgemein auf die technischen Grundlagen der Musiktauschbörsen und des Urheberrechts eingegangen werden, sodass im Anschluss ein Zusammenhang hergestellt werden kann. Sodann soll geklärt werden, wie sich die Nutzer von Musiktauschbörsen strafbar machen, wenn sie Musiktitel uploaden, zugänglichmachen oder downloaden, also Verwertungshandlungen i.S.d. § 106 UrhG vornehmen. Auch soll die Frage geklärt werden, wie sich die Betreiber strafbar machen, wenn sie Tauschbörsen-Software bereitstellen und wenn sie lediglich die Tauschbörse als solche betreiben.

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Kundenbewertungen

Schlagwörter

Teilnahme, Urheberrecht, Download, Vervielfältigen, Grundlagen, technische, Privatkopie, 106, UrhG, Tauschbörse, Musik, Strafbarkeit, Täterschaft, Verwertungshandlung, 53 UrhG, Musiktauschbörse, Daten, Zugänglichmachen, 106 UrhG, Betreiber, Nutzer, 53, Upload