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Die juristische Legitimation der französischen Réunionen unter Ludwig XIV. anhand der Reunionskammer zu Metz (1679-1688)

Wie rechtfertigte die Kammer die Réunionen und inwieweit hatte sie die Legitimation?

Marcel K. Schwertel

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Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / Neuzeit bis 1918

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 2,3, Universität Trier (Fachbereich III - Geschichtliche Landeskunde), Veranstaltung: Deutschlands Westen - Frankreichs Osten. Grenzkonflikte und -diskurse in der Frühen Neuzeit und die Folgen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die deutsche Westgrenze und die französische Ostgrenze existieren seit sehr langer Zeit. Nach der Spaltung des Fränkischen Reiches, und seit dem Vertrag von Meerssen aus dem Jahr 870, gab es eine gemeinsame Grenze zwischen dem Ostfränkischen Reich und dem Westfränkischen Reich. Auch die nachfolgenden französischen sowie deutschen Staaten und Staatenverbunde behielten die gemeinsame Grenze bei. Dieser Grenzverlauf unterlag in mehr als 1000 Jahren einer kontinuierlichen Veränderung. Die letzte faktische Veränderung der Grenze ereignete sich am 1. Januar 1957, als das spätere Bundesland Saarland ein Teil der Bundesrepublik Deutschland wurde. Natürlich gab es verschiedene Ursachen des Zustandekommens solcher Grenzveränderungen. Es gab Verträge, die eine friedliche Umsetzung der Veränderungen herbeiführten. Aber auch Kriege wie die Koalitionskriege von 1792 bis 1815, der Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 und natürlich der Ersten und der Zweiten Weltkrieg, um nur einen Teil der Auseinandersetzungen zwischen Frankreich und Deutschland zu nennen. Diese Arbeit wird sich aber auf eine Phase beziehen, welche etwa 100 Jahre vor der Französischen Revolution liegt. Genauer gesagt geht es um die Zeit der Kriege Ludwigs XIV. und der sogenannten Reunionen. Reunionen, beziehungsweise Reunionspolitik, nennt man die Angliederungen, oder wie der französische Begriff nahelegt, die Vereinigungen deutscher Gebiete mit dem französischen Mutterland. Dabei bezogen sich die Franzosen auf alte Vertragswerke und vor allem auf die Gebiete die durch den Westfälischen Frieden im Jahre 1648 und den späteren Verträgen von Nimwegen aus den Jahren 1678/79 unter die Lehnsherrschaft Frankreichs gelangten. Ein wichtiger Teil der Reunionspolitik waren, neben den Reunionskriegen, die Reunionskammern, welche den Angliederungen der deutschen Gebiete an Frankreich eine juristische Legitimation geben sollten. Hier stellt sich nun die Frage, ob die Reunion von Reichsterritorium wirklich ein korrekter Vorgang war oder ob hier lediglich ein Scheinprozess unter französischer Feder stattfand.

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Schlagwörter

kammer, reunionskammer, legitimation, réunionen, ludwig, metz