Können angestellte Leitungsorgane von Gesellschaften ohne vorherige Abmahnung außerordentlich gekündigt werden?
Gerrit Horstmeier
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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Handels-, Wirtschaftsrecht
Beschreibung
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Der Beitrag untersucht das Institut der Abmahnung, seine Tragweite für das gesamte Zivil- und Arbeitsrecht und leitet daraus die Bedeutung für die Anstellungsverträge von Geschäftsführern und Vorständen ab. Gilt der neue §314 Abs. 2 BGB auch für die Anstellungsverträge von Leitungsorganen? Können Geschäftsführer weiterhin ohne vorherige Abmahnung außerordentlich gekündigt werden, wenn ihnen ein Pflichtenverstoß vorgeworfen wird?
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Schlagwörter
gesellschaften, können, abmahnung, leitungsorgane