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Die Nationalstaaten in der europäischen Integration. Das Konzept der geteilten Souveränität in Österreich, Polen und dem Vereinigten Königreich

Alois Maichel

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Politisches System

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Politische Systeme allgemein und im Vergleich, Note: 1,3, Hochschule für Politik München, Veranstaltung: Souveränität, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff der Souveränität wird heute als grundlegendes Wesenselement von Nationalstaaten angesehen. Wie Souveränität dabei definiert werden kann und welche Dimensionen der Souveränität von Nationalstaaten grundsätzlich vorhanden sind, wird in Punkt 2 dieser Arbeit erläutert. Dieser Punkt beinhaltet auch die Ausarbeitung eines neuen Souveränitätskonzeptes für Nationalstaaten, welches sich auf drei Dimensionen der Souveränität stützt: • Die begründete Souveränität • Die innere Souveränität • Die äußere Souveränität Jeder dieser drei Dimensionen werden Bedingungen zugeordnet, deren Erfüllungsgrad Auskunft darüber gibt, in wieweit ein Staat tatsächlich als „souverän“ gelten kann. Dieses Souveränitäts-Konzept findet nun in Punkt 3 Anwendung auf die der Europäische Union (EU). Die Arbeit untersucht auf Basis der EU-Verträge, in wieweit die drei Dimensionen der Souveränität bereits in der Europäischen Union im Verhältnis zu ihren Mitgliedsstaaten etabliert worden sind. Als Ergebnis steht das wird festgestellt, dass die EU und die Mitgliedsstaaten in ihrer heutigen Verfassung nach dem Konzept einer (freiwillig) „geteilten Souveränität“ funktionieren. Die „freiwillige“ Teilung der Souveränität durch die Mitgliedstaaten mit der EU wird in den nationalstaatlichen Verfassungen geregelt. In der vorliegenden Arbeit werden drei Beispiele für die Übertragung von Hoheitsrechten durch die nationalstaatlichen Verfassung kurz skizziert, wobei jeweils ein Beispiel für explizite und implizite Übertragung in der Verfassung (explizit: Österreich; implizit: Polen) sowie ein Beispiel für explizite Übertragung mit einfachem Parlamentsgesetz (Vereinigtes Königreich) herangezogen wird. In Punkt 4 kommt zusammenfassend zu Ausdruck, dass das Konzept der geteilten Souveränität in der europäischen Integration vor dem Hintergrund der Arbeit nicht als bloßer „Zwischenschritt“ hin zu einer Finalisierung der Integration in einem singulär souveränen europäischen „Super-Staat“ zu sehen ist, sondern vielmehr ist die geteilte Souveränität selbst bereits als die Finalität der Europäischen Union in der Beziehung zu ihren Mitgliedstaaten zu sehen.

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Schlagwörter

Verfassung, Nationalstaaten, politisches System der EU, Souveränität, geteilte Souveränität, Österreich, Polen, Vereinigtes Königreich