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Handelskaufrecht in England. Die Besonderheiten des britischen commercial law im Vergleich zum UN-Kaufrecht

Robin Wagner

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Handels-, Wirtschaftsrecht

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Hochschule Reutlingen (ESB Business School Reutlingen), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Englischen lautet das Wort für Handelsrecht commercial law. Dies ist ein loser Sammelbegriff für das Recht, welches auf jede Art von kaufmännischen Geschäftsbeziehungen Anwendung findet. Dabei ist zu beachten, dass der Begriff commercial law kein festgeschriebener juristischer Fachausdruck ist, der ein genaues Rechtsgebiet umfasst. Denn im englischen Recht ist eine „präzise Abgrenzung des Handelsrecht vom allgemeinen Zivilrecht nicht erforderlich“ . Doch was sind die Besonderheiten dieses englischen commercial laws? Diese Frage soll in der folgenden Arbeit beantwortet werden. Im englischen Handelsrecht wird viel über Präzedenzfälle (case laws) entschieden, sodass auch diese Arbeit die wichtigsten Präzedenzfälle zum besseren Verständnis skiziert. Zunächst folgt ein Kapitel über die Geschichte des englischen Rechts, ein Kapitel über die Bedeutung des Case Laws und ein Kapitel über Verträge im englischen Recht. Im Anschluss ist die Arbeit in drei Themenfelder aufgeteilt, die zum einen den Problemkreis Vertragsschluss (Kapitel 4), zum anderen den Problemkreis Pflichten des Verkäufers (Kapitel 5) und drittens den Problemkreis Pflichten des Käufers (Kapitel 6) behandeln. Kapitel 7 diskutiert die Frage, weshalb Großbritannien bisher nicht dem UN-Kaufrecht beigetreten ist und fasst die wichtigsten Erkenntnisse zusammen.

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Schlagwörter

Wirtschaftsrecht, England, case law, Kaufrecht, commercial law, Handelsrecht