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Umweltschutz als Nachweltschutz

Siegfried Schwab

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / ÷ffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht

Beschreibung

Forschungsarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,0, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim (FOI [Forschungsinsitut öffentlicher Sektor un Arbeitsrecht an der DHBW Mannheim), Veranstaltung: Umweltrecht und Staatsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Nachhaltigkeitskonzept enthält als Strukturprinzip organisatorische und institutionelle Regelungen (effiziente Regulierung, integrative Entscheidungsfindung) und inhaltliche Vorgaben (inter- und intragenerationelle Gerechtigkeit). Das Nachhaltigkeitskonzept enthält darüber hinaus organisatorische Maßgaben (Partizipation und Integration) und setzt normative Leitlinien und Steuerungsimpulse, ggf. für einen Teil der Rechtsordnung, etwa das Umweltrecht und die Umweltbeziehungen. Mit dem zielorientierten Gebot effizienten Steuerns, enthält es eine konkrete normative Kernaussage im Unterschied zu dem sehr offen formulierten Rechtsstaatsprinzip, das seine Konkretisierung erst durch die Rechtsprechung des BVerfG erfahren hat. Das Nachhaltigkeitsgebot als Strukturprinzip bildet einen Rechtsbaustein für die Begründung und Ausübung staatlicher Gewalt im staatlichen Ordnungsgefüge, Gehne, Das Nachhaltigkeitskonzept enthält als Strukturprinzip organisatorische und institutionelle Regelungen (effiziente Regulierung, integrative Entscheidungsfindung) und inhaltliche Vorgaben (inter- und intragenerationelle Gerechtigkeit), vgl. Gehne, Nachhaltige Entwicklung als Rechtsprinzip, S. 265; vgl. Schwab, Gedanken zur Nachhaltigkeit, ODWW 2014, Artikel 620; Schwab, Innovationen – Vorsorge und Verantwortung – Gedanken, ODWW 2014, Artikel 616. „Freiheit ist das Lebensgesetz unserer Wirtschaft und unserer Gesellschaft. Nur in Freiheit kann der Mensch schöpferisch sein. Es ist eine Freiheit in und zur Verantwortung. Dafür bedarf es einer Ordnung“, Angela Merkel, Rede Bundeskanzlerin Merkel vor dem Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika Di, 03.11.2009. Die drohende Klimaschutzkatastrophe fordert eine ökologische Konversion, ein verantwortungsbewusstes Nachdenken über Risiken, Bedrohungen und Unsicherheiten, schlicht eine zukunftsorientierte planetare Verantwortung. Im Begriff des Risikos drückt sich der Umgang mit der Ungewissheit aus, in der Wissen und Nichtwissen zusammentreffen. Diese wird durch ein Mehr an Wissen nicht überwunden. Es bleiben Unsicherheiten über die Kontrollierbarkeit und Kompensierbarkeit industriell erzeugter Unsicherheiten und Gefahren. Das Risiko selbst ist keine objektiv messbare Größe. Seine Wirklichkeit spiegelt sich in der Umstrittenheit des Risikos und der Gefahrenverwirklichung. [...]

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umweltschutz, nachweltschutz