img Leseprobe Leseprobe

Die Trennung von Einkünfteerzielung und Steuerschuldnerschaft

Eine vergleichende Betrachtung im Ertragsteuerrecht und im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen

Jörn Grosch

PDF
59,99
Amazon iTunes Thalia.de Weltbild.de Hugendubel Bücher.de ebook.de kobo Osiander Google Books Barnes&Noble bol.com Legimi yourbook.shop Kulturkaufhaus ebooks-center.de
* Affiliatelinks/Werbelinks
Hinweis: Affiliatelinks/Werbelinks
Links auf reinlesen.de sind sogenannte Affiliate-Links. Wenn du auf so einen Affiliate-Link klickst und über diesen Link einkaufst, bekommt reinlesen.de von dem betreffenden Online-Shop oder Anbieter eine Provision. Für dich verändert sich der Preis nicht.

Springer Fachmedien Wiesbaden img Link Publisher

Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Betriebswirtschaft

Beschreibung

Jörn Grosch betrachtet Steuertatbestände, in denen eine Person Einkünfte erzielt, eine andere Person jedoch Steuerschuldnerin wird, wie im Fall der Organschaft, der Mitunternehmerschaft, der Kommanditgesellschaft auf Aktien und Hinzurechnungstatbestände des AStG (§§ 7 ff., 15 AStG). Der Autor zeigt, dass viele Probleme mit der Rechtstechnik einer Ergebniszurechnung zusammenhängen, die die Einkünfteerzielung und Steuerschuldnerschaft trennt. Der Ergebniszurechnung stellt er Alternativen gegenüber, die deren Probleme vermeiden. Darüber hinaus werden Fragen der Trennung von Einkünfteerzielung und Steuerschuldnerschaft im Abkommensrecht dargestellt und Lösungen dazu entwickelt.

Weitere Titel in dieser Kategorie
Cover Der Anhang nach HGB
Michael Strickmann
Cover Der Anhang nach HGB
Michael Strickmann
Cover Jahresabschluss
Joachim S. Tanski
Cover Jahresabschluss
Joachim S. Tanski
Cover Reisekosten 2024
Andreas Sprenger
Cover Business-Knigge
Christina Tabernig

Kundenbewertungen

Schlagwörter

Einkünftezurechnung, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Doppelbesteuerungsabkommen, Familienstiftung, Zurechnungskonflikte, Mitunternehmerschaft, Körperschaftsteuerrecht, Hinzurechnungsbesteuerung, Einkommensteuerrecht, Investmentfonds, Organschaft