Was der Arzt von der privaten Unfallversicherung wissen muß

W. Perret

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Naturwissenschaften, Medizin, Informatik, Technik / Allgemeines

Beschreibung

In der sozialen Unfallversicherung sind etwa 26 Millio­ nen Versicherte erlaßt, in der privaten Unfallversiche­ rung etwa 12 Millionen. Das bedeutet, daß der Arzt bei Verletzungsfolgen oft auch Verletzte behandelt und begutachtet, die einen Versicherungsschutz in der privaten Unfallversicherung haben, zuweilen sogar neben dem der sozialen Unfallversicherung. Art und Ausmaß des Versicherungsschutzes unterschei­ den sich in der sozialen Unfallversicherung und privaten Unfallversicherung. Wird bei Begutachtung von Ver­ letzungsfolgen nur das beachtet, was in der sozialen Unfallversicherung zutreffend ist, obwohl es sich um eine private Unfallversicherung handelt, sind Schwierig­ keiten in der Abwicklung des Anspruches zu erwarten. Damit ist keinem der Beteiligten gedient, vor allem nicht dem Verletzten. Die zum Teil maßgebenden Unterschiede beider Ver­ sicherungsarten, vornehmlich bei der Schätzung der Grade der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit und des Dauerschadens, sind in vielen größeren Hand- und Lehr­ büchern niedergelegt. Für den praktischen Gebrauch fehlte aber schon immer ein kleines handliches Nach­ schlagewerk. Ein solches wird vorgelegt, es soll all das behandeln, was für den Arzt auch als Gutachter von Be­ deutung ist. Die einzelnen Versicherungsbedingungen, die dem Vertrag zugrundeliegen, werden kommentiert, wobei der Verfasser eine langjährige Erfahrung als Gut­ achter in der privaten Unfallversicherung verwerten konnte. Vor allem wurde versucht, in einer Tabelle die für die private Unfallversicherung spezifische "Glieder­ taxe" verständlich zu machen. Sie gibt Anhaltspunkte dafür, wie im Einzelfall beurteilt und geschätzt werden muß. Es bleibt zu hoffen, daß diese Zusammenstellung das Verständnis um die besondere Beurteilungsgrund­ lage der privaten Unfallversicherung erleichtert.

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