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Die europäische Bekämpfung des Terrorismus seit 9/11. Im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention?

Daniel Drescher

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Vergleichende und internationale Politikwissenschaft

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Region: USA, Note: 2,3, Technische Universität Chemnitz (Internationale Politik), Veranstaltung: Die Bedeutung der Menschenrechte in der EU-Politik, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Folgen der Globalisierung stellen sowohl nationale als auch internationale Institutionen im 21. Jahrhundert vor neue grenzübergreifende, komplexe Gefahren und Risiken. Besonders die enorme Zunahme an weltweiten infrastrukturellen und wirtschaftlichen Verflechtungen, sowie die damit verbundene Funktion von Großstädten als zentrale Standorte für international agierende Akteure, lässt auch unter anderem die EU als hoch entwickelter Wirtschaftsraum markant angreifbar werden. Exklusiv sind die Bekämpfung von terroristischen Angriffen eine schwer zu bewältigende Aufgabe – verschuldet durch das modernen Phänomen, dass bereits ein kleiner Personenkreis großen Schaden produzieren, damit massenmediale Wirkung und letztendlich internationalen Druck erzeugen kann. Die beiden Variablen, Erhöhung der Angreifbarkeit durch räumliche Nähe und die Möglichkeit von Anschlägen mit asymmetrischen Charakter, begünstigen die Umsetzung von terroristischen Handlungen. Mit Beschluss des Vertrages von Maastricht 1992 wurde, neben der EWG und der ZBJI, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) als Dritte Säule unter dem Dach der Europäischen Union verabschiedet. Dies hatte zur Folge, dass zum ersten mal die Terrorismusbekämpfung in der EU rechtlich gefasst wurde. Fortführend verabschiedete die Union 1996 im Vertrag von Amsterdam, den schrittweisen Ausbau des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR) und nahm sich in diesem die Bekämpfung von terroristischen Gruppen als zentrales Ziel. Mit diesem Vertrag entstand ein Zielkonflikt zwischen der Gewährleistung von Sicherheit und Freiheit innerhalb des RFSR. Besonders nach den Anschlägen am 11. September 2001 wird, aufgrund der illustrierten Verwundbarkeit von modernen Gesellschaften, eine einseitig begünstige Betonung der Sicherheitspolitik nach Innen, wie nach Außen deutlich. Vor diesem Hintergrund untersucht diese Hausarbeit exemplarisch, ob die EU die Menschenrechte bei der Sicherheitspolitik ausreichend beachtet oder ob bisherige rechtliche Defizite zu Menschenrechtsverletzungen führten. Die Gewährleistung von allgemeinen Menschenrechten ist zentraler Bestandteil zur Legitimation der Institutionen der EU. Gegenstand dieser Untersuchung werden deshalb zentrale Elemente der EMRK sein, da ebenfalls alle Mitgliedsstaaten zum Beitritt in die Union die Konvention unterzeichnen müssen und sich der EuGH und das Gericht Erster Instanz (EuG) bei ihrer Rechtsprechung mehrfach auf diese bezogen.

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Schlagwörter

9/11, Terrorismusbekämpfung, Menschenrechte, Terrorismus, EU, Menschenrechtskonvention