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Das Urteil des Internationalen Gerichtshofes vom 03.02.2012. Jurisdictional Immunities of the State – Germany v. Italy

Tobias van Nüß

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Vergleichende und internationale Politikwissenschaft

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Humboldt-Universität zu Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 3. Februar 2012 entschied der Internationale Gerichtshof (IGH) in seinem lange erwarteten Urteil im Fall Jurisdictional Immunities of the State (Germany v. Italy, Greece Intervening). Der Gerichtshof hatte die im völkerrechtlichen Schrifttum kontrovers diskutierte und von verschiedenen Gerichten unterschiedlich bewertete Frage zu entscheiden, ob ein Staat sich im Falle der Verletzungen von völkerrechtlichen Fundamentalnormen – im vorliegenden Fall handelte es sich um Verletzungen des humanitären Völkerrechts – auf seine Staatenimmunität berufen kann oder ob die Opfer Entschädigungsansprüche vor Gerichten des Forumstaates geltend machen und durchsetzen können. Angesichts des Spannungsverhältnisses, das zwischen dem Grundsatz der Staatenimmunität als Ausfluss des Prinzips der souveränen Gleichheit der Staaten und dem seit dem Zweiten Weltkrieg zu einem zentralen Anliegen des Völkerrechts gewordenen Menschenrechtsschutz besteht, hat der IGH zu Gunsten der Staatenimmunität entschieden. Etwas mehr als zwei Jahre nach dem Urteil soll in der Untersuchung der Frage nachgegangen werden, inwiefern es dem IGH gelungen ist, eine befriedigende Lösung dieser für die Völkerrechtsgemeinschaft höchst bedeutsamen vexata quaestio herbeizuführen und damit einen Schlusspunkt hinter die Diskussion um eine neue Ausnahme von der Staatenimmunität bei Kriegsverbrechen und schweren Menschenrechtsverletzungen zu setzen: Haga locuta, causa finita?

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Schlagwörter

Staatenimmunität, territorial tort exception, ius cogens, last resort argument