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Die Erklärungsreichweite der IB Großtheorien zum VR-Prinzip der Schutzverantwortung

Die völkerrechtliche Positivierung der humanitären Intervention zwischen realistischer Machtpolitik, liberalen Interessen und universeller Identität

Benno Valentin Villwock

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Vergleichende und internationale Politikwissenschaft

Beschreibung

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Note: 1,7, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Seminar für Wissenschaftliche Politik), Veranstaltung: Keine, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie erklären die Großtheorien unterschiedliche Aspekte der Schutzverantwortung? Wie plausibel können sie diese innerhalb ihres Weltbildes verordnen? Welche Theorie hat insgesamt die größte Erklärungskraft bezüglich des Phänomens der R2P? Es werden sich mit dieser Arbeit sowohl Einblicke in die Vorzüge und Schwächen der IB Weltbilder angesichts des Erklärungsgegenstandes, als auch ein vertieftes Verständnis ob des Wesens der R2P erwartet. Mit der Resolution des Sicherheitsrates 1973 (2011) der vereinten Nationen (VN) während der Revolutionen des Arabischen Frühlings in Libyen wurde der reaktive Teil des neuen Völkerrecht-Prinzips der Responsibility to Protect (R2P) erstmals im konkreten Fall implementiert. Mit durchschlagendem Erfolg, so verhalfen die in diesem Rahmen geführten, massiven Luftschlägen einer westlichen Staatenallianz gegen die Truppen Gaddafis schließlich den Rebellen zum Sieg und führten indirekt zum Tod des ehemaligen Machthabers. Die mit der völkerrechtlichen Positivierung der humanitären Intervention vorgenommene Veränderung des Aktionsraumes der VN ist neben dessen Aktualität auch von größter Brisanz, insofern „rules and norms governing the use of force […] go to the very heart of who we are as the United Nations and what we stand for“ (Annan 2005). Der Prozess der völkerrechtlicher Kodifizierung der hI in der R2P ist nun „not a theory but a [...] fact begging for an explanation, as facts do” (Waltz 2000). An dieser Stelle sollen die Großtheorien der IB herangezogen werden, welche im Falle des Phänomens der R2P kritisch auf ihre Erklärungsreichweite hin zu überprüfen sein werden. Die Auswahl der Theorien orientiert sich an den drei großen, rekonstruierten „Debatten“ der IB Theoriediskussion und der sich hieraus schließlich kristallisierenden drei großen Denkschulen des 1. Realismus, 2. des Liberalismus und 3. des Konstruktivismus.

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Schlagwörter

vr-prinzip, identität, schutzverantwortung, erklärungsreichweite, positivierung, interessen, intervention, großtheorien, machtpolitik