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Die Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf nichtärztliches Personal am Beispiel der Patientenaufklärung. Diskussion der haftungsrechtlichen Konsequenzen

Maren Meier

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Naturwissenschaften, Medizin, Informatik, Technik / Allgemeines

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Medizin - Gesundheitswesen, Public Health, Note: 2,0, Universität Hamburg (Institut für Weiterbildung E.V. an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften), Veranstaltung: SGM - Management im Sozial- und Gesundheitswesen, Sprache: Deutsch, Abstract: Auch Krankenhäuser haben immer stärker mit dem Fachkräftemangel zu kämpfen. Immer weniger Personal soll die Versorgung der Patienten sicherstellen. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 19,1 Millionen Patienten in Deutschlands Kliniken behandelt. Im Vergleich zum Vorjahr ist das eine Zunahme von 1,9 %. Dabei reduzierte sich die Anzahl der Kliniken von 1.996 im Jahr 2013 auf 1.980 im Jahr 2014. Im Verhältnis dazu blieb die Bettenanzahl allerdings stabil. Aufgrund der zunehmenden Behandlungsfälle und trotz der Schließung einiger Kliniken bleibt der Bedarf an stationärer Behandlung konstant, beziehungsweise steigt immer weiter an. Der Arbeitsaufwand der Ärzte in den noch bestehenden Kliniken wird größer und fordert immer mehr Zeit. Es bedarf also zusätzlichen ärztlichen Personals, welches für eine Entlastung sorgt. Eine Alternative könnte gut geschultes beziehungsweise ausgebildetes, von Ärzten delegiertes Pflegepersonal sein, das ärztliche Tätigkeiten übernimmt. Es stellt sich also die Frage, ob es möglich ist, auch Pflegepersonal mit langjähriger Erfahrung in ihrem Arbeitsbereich eine Behandlungsaufklärung auf Anweisung eines Arztes durchführen zu lassen. Eine wichtige Frage, die sich anschließt ist, wer bei einer Aufklärung durch nicht ärztliches Personal am Ende haftbar ist. Diese Frage soll in der vorliegenden Arbeit diskutiert werden.

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Schlagwörter

beispiel, konsequenzen, diskussion, delegation, patientenaufklärung, tätigkeiten, personal