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Rechtsgeschäftslehre und Internet. Rechtsgeschäfte, Willenserklärungen und Vertragsschluss im Internet

Klaus Fenn

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Sonstiges

Beschreibung

Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 3,0, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Rechtsgeschäftslehre ist eng mit der Privatautonomie verbunden. Die Privatautonomie ist die Freiheit des einzelnen, seine privaten Rechtsbeziehungen eigenverantwortlich und frei zu gestalten. Sie ist nach Art. 2 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich geschützt. Die wesentlichen Ausprägungen der Privatautonomie sind die Testierfreiheit und die Vertragsfreiheit. Die Vertragsfreiheit gestattet es selbst zu entscheiden, ob man einen Vertrag schließen will (Abschlussfreiheit), welche Regelungen der Vertrag enthalten soll (Gestaltungs- oder Inhaltsfreiheit) und in welcher Form (Formfreiheit) er geschlossen werden soll. Zum Schutz der schwächeren Marktteilnehmer erfährt die Vertragsfreiheit gesetzliche Einschränkungen wie z. B. durch das Verbraucherrecht oder die gesetzlichen Verbote (§ 134 BGB) und die Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB). Verträge bilden zusammen mit Rechtsgeschäften und Willenserklärungen (§§ 104 bis 185 BGB) die Gesamtheit der Rechtsgeschäftslehre. Außerdem betreffen Allgemeine Geschäftsbedingungen Kernfragen der Rechtsgeschäftslehre. Im Rahmen dieser Arbeit soll die Rechtsgeschäftslehre des BGB im Zusammenhang mit dem modernen Geschäftsverkehr im Internet dargestellt werden. Es wird untersucht, wie die besonderen Herausforderungen, welche sich durch den Einsatz des Internet bei privatrechtlichen Geschäften ergeben, durch die Rechtsgeschäftslehre gelöst werden. So hat sich z. B. mit den Online-Auktionen ein völlig neuer Vertriebsweg etabliert, der die Rechtsgeschäftslehre vor teilweise erhebliche Probleme stellt. Es werden zunächst die Begriffe Rechtsgeschäft und Willenserklärung dargestellt und dann die Willenserklärungen im Internet erörtert. Es wird untersucht, wie Abgabe und Zugang von Willenserklärungen im Internet erfolgen und ob ein Verkaufsangebot im Internet bereits ein verbindliches Angebot oder lediglich eine invitatio ad offerendum darstellt. Auch werden die besonderen Schwierigkeiten, welche sich durch Handeln unter fremdem Namen und der Anwendung des Stellvertreterrechts ergeben, dargestellt. Weiter werden Wirksamkeitshindernisse und Nichtigkeitsgründe von Rechtsgeschäften im Internet beschrieben sowie auch die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Schlagwörter

Anscheinsvollmacht, Vertragsschluss im Internet, Button-Pflicht, Invitatio ad offerendum, Online-Auktionen, Rechtsgeschäftslehre, Willenserklärung im Internet, Einbeziehung AGB, Dissens, Formmangel, Duldungsvollmacht, Nichtigkeit, Wirksamkeitshindernisse, Shill Bidding, Anfechtung, Rechtsschein, Stellvertretung, Wirksamkeit von Willenserklärungen