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Die Heiratsurkunde der Theophanu. Kann die Urkunde als ein Original gewertet werden?

Maike Gecks

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Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / Mittelalter

Beschreibung

Essay aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,7, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Bei der vorliegenden Quelle handelt es sich um die Heiratsurkunde der Theophanu. Sie wurde am 14. April 972 bei der Heirat Theophanus mit Otto II. verlesen und diente zugleich der Kaiserkrönung Theophanus. Der politische Hintergrund spielt eine wichtige Rolle. Byzanz sah sich als legitimer Nachfolger im römischen Reich und wurde somit ein politischer Rivale und zugleich Vorbild für das westliche Kaiserreich. Otto I. ging es bei der Vermählung seines Sohnes Otto II. mit der Nichte des byzantinischen Kaisers Johannes I. Tzimiskes hauptsächlich um die Anerkennung seines abendländischen Kaisertums durch Byzanz und die Klärung der Grenzfrage in Süditalien. Die Quelle ist ursprünglich in lateinischer Sprache verfasst worden und liegt nun zusätzlich als deutsche Übersetzung von Dieter Matthes vor. Die Urkunde ist komplett erhalten; als Vorlage diente wahrscheinlich die Heiratsurkunde der Adelheid, die 938 bei der Vermählung mit ihrem ersten Gemahl Lothar von Italien verlesen wurde. Nach dessen Tod heiratete Adelheid Otto I. Im Folgenden soll nun die Echtheit der Dotalurkunde geprüft werden, in Bezug auf die Ausschmückungen des Dokumentes, die Vorlage der Adelheidurkunde und den fehlenden Siegelabdruck auf der originalen Urkunde. Kann die Urkunde als ein Original gewertet werden?

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Schlagwörter

Heiratsurkunde, Krönung, Theophanu, Dotalurkunde