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Die Kindertagespflege als eigenständige, öffentlich verantwortete Betreuungsform?

Ann-Kathrin Kempmann

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Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / Sozialpädagogik, Soziale Arbeit

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Universität Trier, Veranstaltung: Sozialpädagogik: Wohlfahrtsstaat und soziale Positionierung, Sprache: Deutsch, Abstract: Welche Veränderungen hat der Staat veranlasst und was wurde getan, um das Image der Kindertagespflege zu verbessern? Welche rechtlichen Neuerungen hat es gegeben und welche politischen Regelungen wurden getroffen? Wie wurde aus der sogenannten Nachbarschaftshilfe eine öffentlich verantwortete, eigenständige Betreuungsform bzw. ist die Kindertagespflege eine eigenständige öffentliche Betreuungsform oder ist dies lediglich formalrechtlich gesehen der Fall? Auf diese Fragen wird die vorliegende Arbeit im Näheren eingehen. Dabei steht die Forschungsfrage: „Inwieweit ist die Kindertagespflege eine eigenständige, öffentlich verantwortete Betreuungsform?“ im Vordergrund und bildet demnach den Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit. Dazu wird im ersten thematischen Kapitel die Kindertagespflege im System der Kinder- und Jugendhilfe vorgestellt. Die angesprochenen Veränderungen werden ausführlich untersucht. Insbesondere die rechtliche Verankerung wird erläutert und die Gesetze, die maßgeblich zu den Novellierungen mit beigetragen haben. Das Kapitel 2.2 beschäftigt sich mit der Finanzierung der Kindertagespflege und mit der Frage, ob diese bundeseinheitlich geregelt ist bzw. inwieweit die Regelungen der einzelnen Bundesländer voneinander abweichen. Danach werden die politischen Regelungen in Kapitel 2.3 vorgestellt. Das Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung und das Aktionsprogramm Kindertagespflege werden dargelegt. Beide dienen dem Auf- und Ausbau eines qualifizierten Kindertagespflegesystems in unterschiedlicher Art und Weise. Im Anschluss daran wird das Image der Kindertagespflege beleuchtet, um Aussagen darüber treffen zu können, ob die Kindertagespflege in der Praxis wirklich als gleichrangige Betreuungsform gesehen wird. Im 3. Kapitel werden schließlich zentrale Aus-sagen hinsichtlich der oben gestellten Forschungsfrage: „Inwieweit ist die Kindertagespflege eine eigenständige, öffentlich verantwortete Betreuungsform?“ zusammengetragen. Die Arbeit wird abschließend durch ein Resümee abgerundet.

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Schlagwörter

kindertagespflege, betreuungsform