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Die Notwendigkeit der Einrichtung eines Compliance Management Systems (CMS) in kommunalen Eigenbetrieben (Stadtwerken)

Sven Götze

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Handels-, Wirtschaftsrecht

Beschreibung

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale, Sprache: Deutsch, Abstract: Regeln werden aufgestellt, damit Gesellschaften funktionieren und Unternehmen in einem lauteren Wettbewerb stehen können. Das diese folglich eingehalten werden müssen, dürfte selbstverständlich sein. Im Wirtschaftsleben hat sich hierzu der Begriff Compliance herausgebildet, welcher wörtlich übersetzt zu-nächst nichts anderes bedeutet, als Regeln zu befolgen. Seit den 1990er Jahren findet dieser Terminus sukzessiven Niederschlag im deutschen Sprachgebrauch, Unternehmen entwickeln seither entsprechende Strukturen. Die Verwendung der Begrifflichkeit hat verschiedene Ursachen: Einerseits trägt die fortschreitende Globalisierung kontinuierlich zur Anglisierung unserer Sprache bei, andererseits werden in den stark reglementierten Sektoren das Bank- und Versicherungswesens sämtliche Maßnahmen der Gesetzestreue unter Compliance subsumiert. Um alle Regeln zu befolgen, bedarf es vor allem für Unternehmen einer Systematik, um dies sicherzustellen. Diesen Gedanken verfolgt ein Compliance Management System (CMS), indem es Prozesse und Auslöser für Maßnahmen definiert. Schließlich können nur die Regeln eingehalten werden, welche bekannt sind. Die stete Wandlung der Regulierung im Wirtschaftsleben und der Ansprüche von Stakeholdern sowie Aufsichtsgremien machen es erforderlich, auf Veränderungen kurzfristig reagieren zu können. Durch ein CMS soll Regelverstößen („Non-Compliance“) vorgebeugt werden und, soweit dies nicht erfolgreich ist, diese erkannt und bearbeitet werden. Der Umfang der Regeln bestimmt sich nach gesetzlichen und sonstigen Vorgaben, die ein Unternehmen zu erfüllen hat und stellen somit das für die Organisation geltende Recht dar. Vor allem kommunalen Unternehmen, welche sich aufgrund ihres Geschäftszwecks nicht ausschließlich im freien Wettbewerb betätigen (können), muss viel an der Reputation gelegen sein. In den Geschäftsfeldern der Daseinsvorsorge haben die Unternehmen eine besondere Verantwortung inne, welche sich in einem gesteigerten Vertrauen seitens der Öffentlichkeit äußert. Dennoch mangelt es in öffentlichen Unternehmen oftmals an einem allgemeinen Bewusstsein für die Thematik Compliance. Teilweise wird sie als „Modethema“ abgewertet oder es herrscht ein hohes Maß an Unsicherheit vor, wie mit dieser umzugehen ist. Diese problematische Situation spiegelt sich auch im privaten Sektor wider. So hatten einer Studie zufolge im Jahr 2013 nur ca. 74% der befragten Unternehmen Compliance-Programme etabliert.

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Schlagwörter

CMS, Comliance Management System, Kommune, Stadtwerk, Stadtwerke, Compliance, Compliance Management, Kommunalwirtschaft