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Menschenbild, Staat und Gerechtigkeit. Die Philosophien von Aristoteles und Hobbes

Ein Vergleich

Michael Simon

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Politische Theorien und Ideengeschichte

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Institut für Politische Wissenschaft), Veranstaltung: Hauptströmungen der Politischen Philosophie - Moderne, Sprache: Deutsch, Abstract: In diesem Aufsatz soll ein Vergleich hergestellt werden zwischen den unterschiedlichen Menschenbildern und politischen Konzeptionen und den daraus resultierenden unterschiedlichen Ansätzen des Gerechtigkeitsbegriffes von Aristoteles und Thomas Hobbes, der ziemlich genau zweitausend Jahre später seine Werke schrieb. Dieser Vergleich ist kein zufällig gewählter: Hobbes kritisiert Aristoteles explizit in „Leviathan“ und hat zum Teil nicht nur abweichende, sondern gar entgegengesetzte Ansichten. Die Abwendung Hobbes’ von antiken Vorstellungen geschieht in einer Zeit des Umbruchs in England, in der sich nach dem Bürgerkrieg 1642 bis 1649 die britische Krone dem Parlament (vorerst) geschlagen geben muss. Bezeichnend ist, dass Leviathan kurz nach Beendigung des Krieges erscheint und so das Buch als Legitimationsversuch und Verteidigung der Monarchie gesehen werden kann. Der zuerst von Hobbes konzipierte moderne Kontraktualismus, woraus eine der Hauptströmungen der politischen Philosophie der Moderne entstand, setzt sich klar von der Antike und ihrem Bild des Menschen als zoon politikon ab. Das Ziel dieser Analyse ist zu zeigen, wie unterschiedlich die anthropologischen Auffassungen beider Philosophen sind und wie sich dies auf die teilweise gegensätzlichen Meinungen über Gesellschaft, Staat und Gerechtigkeit auswirkt. Beide gehen zum Teil von den gleichen Prämissen aus, dass sich beispielsweise der Mensch vom Tier deshalb unterscheidet, weil er von Natur aus vernunftbegabt ist und Sprache besitzt. Dennoch ziehen sie aus diesen gemeinsamen Vorstellungen ausgesprochen unterschiedliche Schlussfolgerungen. Auf der einen Seite steht der Naturalismus des Aristoteles mit der Aussage, dass Menschen soziale und gemeinschaftsbildende Geschöpfe sind, auf der anderen Seite der Kontraktualismus des Thomas Hobbes mit der Behauptung, dass sich der leidenschaftsgetriebene und machthungrige Mensch nur durch einen Gesellschaftsvertrag aus einem Zustand des Krieges eines jeden gegen jeden befreien kann.

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Schlagwörter

Vertragstheorien, Hobbes, Aristoteles, Gerechtigkeit