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Doppelbesteuerungsabkommen. Inhalt und Anwendungsbereich des Art. 15 Abs. 2 DBA Schweiz

Monja Wiebach, Christian Müller

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Steuern

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Hochschule Aalen (Master of Arts in Taxation), Veranstaltung: Internationales Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen der zunehmenden Globalisierung der Wirtschaft agieren fortwährend mehr Unternehmen und Konzerne länderübergreifend. Grenzüberschreitende Personalentsendungen gewinnen für international handelnde Unternehmen an Bedeutung, da ein verstärkter Bedarf zum Austausch von Arbeitskräften entsteht, um eine effiziente Allokation des Personaleinsatzes zu gewähren. In die Schweiz werden zahlreiche Arbeitnehmer entsandt, weil die Schweiz für viele deutsche Unternehmen ein interessanter und bedeutender Standort ist, da der Staat als Niedrigsteuerland gilt. Eine Entsendung impliziert für den Arbeitnehmer verschiedene Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten. Der Entsandte beabsichtigt eine Erhöhung seines Nettoeinkommens. Um diese Erwartungen erfüllen zu können, müssen die steuerlichen Handhabungen bei Personalentsendungen bedacht werden. Vordergründig müssen Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung betrachtet werden, um dieses Ziel erreichen zu können. Die Arbeitnehmerentsendung ist ebenfalls für die beteiligten Staaten von Bedeutung, da diese hinsichtlich der Einkommensbesteuerung Regelungen treffen und die Zuordnung des Besteuerungsrechts bestimmen. Zwischen Deutschland und der Schweiz ist seit dem 29.12.1972 ein Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) in Kraft. Die Vorschriften für Löhne, Gehälter und ähnliche Vergütungen aus unselbständiger Arbeit sind in Art. 15 DBA geregelt. In dieser Arbeit soll dargestellt werden, welche steuerlichen Folgen einem entsandten Arbeitnehmer in die Schweiz nach Art. 15 Abs. 2 DBA entstehen und welche Gestaltungsüberlegungen diesbezüglich bedacht werden können.

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Schlagwörter

inhalt, schweiz, anwendungsbereich