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Miturheberschaft. Gemeinsame Werkschöpfung in Abgrenzung zur Anregung und Gehilfenschaft

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Handels-, Wirtschaftsrecht

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 2,0, Hochschule Darmstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Meine Hausarbeit behandelt im Wesentlichen das Miturheberrecht, welches sich auf die Grundlagen des Urheberrechts stützt. Zu Beginn definiere ich das Miturheberrecht im Sinne des UrhG mithilfe der dort vorliegenden Rechtsgrundlage. Dabei gehe ich auf den Schutzgegenstand, Schutzbereich sowie die damit verbundenen Rechte des Miturhebers ein. Ich behandele die Schutzdauer des Miturheberrechts, erkläre kurz die Verwertungsrechte und gehe auf die Ansprüche ein, welche häufig nach einer Urheberrechtsverletzung geltend gemacht werden. Im zweiten Teil werde ich nach einer grundlegenden Definition der gemeinsamen Werkschöpfung einige wichtige Abgrenzungen zum Miturheberrecht genauer betrachten. Darunter fallen die Werkverbindung, Bearbeitung, Anregung und Gehilfenschaft. Insgesamt möchte ich einen guten Überblick des Miturheberrechts vermitteln und meine Hausarbeit dann mit einem Fazit zur Thematik schließen.

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Schlagwörter

anregung, gemeinsame, werkschöpfung, abgrenzung, gehilfenschaft, miturheberschaft