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Das Haus der Frühen Neuzeit als Rechtsmittel im Ehestreit am Beispiel Johann Dietz

Thomas Byczkowski

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Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / Allgemeines, Lexika

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Geschichte - Sonstiges, Note: 1,3, Freie Universität Berlin (Friedrich-Meinecke-Institut (FMI)), Veranstaltung: Seminar 13 155: Einführung in die Geschichte der Frühen Neuzeit: Haus und Haushalt, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ansichten, dass die Gesellschaft der Frühen Neuzeit von einer grundlegenden Ungleichheit zwischen Mann und Frau geprägt war, dass der Mann der Frau sowohl rechtlich, religiös, biologisch als auch politisch übergeordnet war und dass die darauf bauenden Ordnungsprinzipien das alltägliche Leben strukturierten, beruhen nicht nur auf Auswertungen normativer Literatur, wie beispielsweise der „Hausväterliteratur“, sondern beziehen sich auch auf die Analyse verschiedener biographischer Schriften, wie Briefen, Tagebüchern, Reiseberichten aber auch juristischer Dokumente wie Gerichtsakten und Verfahrensprotokolle. Besonders die Reformation verwandelte die „Ordnung der Geschlechter in der Ehe, nämlich die Überordnung des Ehemannes und die Unterordnung der Ehefrau [...], zum Modell gesellschaftlicher Ordnung und Unterordnung.“ Im Hinblick auf spezifische Rechte und Handlungsmöglichkeiten der Frauen in der Frühen Neuzeit gilt es diese Ansichten und Annahmen jedoch zu hinterfragen und unter besonderen Umständen zu reflektieren. Ute Gerhard macht beispielsweise darauf aufmerksam, dass die Frau in der Ehe als Institution, die im Grunde auf Besitz basierte, mittels der Haushalts-position einen Zugang zu herrschaftlichen und autoritären Funktionen erlangen konnte. Ob oder inwiefern diese in Konkurrenz zur Position des Ehemannes und Hausvaters treten konnten, bleibt dabei zunächst offen und im Folgenden zu bedenken. Gerhard verweist zudem auch darauf, dass Witwen oftmals „trotz der Vormundschaft eines Kurators [...] größere Handlungsfreiheit“ erlangen konnten. Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel zu untersuchen, inwiefern das Haus als Besitz oder Eigentum in ehelichen Auseinandersetzungen von den streitenden Eheleuten eingesetzt und benutzt werden konnte und inwiefern dabei gesellschaftliche Normen und Vorstellungen zu Gunsten der Frau ausgelegt und übergangen werden konnten. Die textliche Grundlage für allgemeine Überlegungen soll eine genaue Untersuchung der autobio-graphischen Schrift des Babiermeisters Dietz sein, der u. a. auch von seiner Verheiratung und dem anschließenden Streit um das Haus berichtet. In einem ersten Schritt der Arbeit soll zunächst die Quelle näher vorgestellt und erläutert werden, woraus sich konkrete thematische Bereiche erschließen, die für die genaue Textanalyse relevant sind und somit in Anschluss an die Quellenvorstellung behandelt werden

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Schlagwörter

Otto Brunner, Rechtsmittel, Johann Dietz, Geschlechtergeschichte, Genderhistory, Rechtsstreit, Ehestreit, Ganzes Haus, Genderstudies, Frühe Neuzeit