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Auswirkungen von CEDAW auf die Gesetzeslage in Deutschland in Bezug auf die Thematik "Häusliche Gewalt"

Melanie Strittmatter

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Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / Sozialpädagogik, Soziale Arbeit

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,7, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main, Veranstaltung: Menschenrechte in der Sozialen Arbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit thematisiert die Auswirkungen des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (kurz: CEDAW) auf die Entstehung neuer Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland. Blickt man auf die gesellschaftlichen Zustände in Deutschland zurück, muss man feststellen, dass Frauen lange Zeit in verschiedenen Bereichen diskriminiert wurden und es keine Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen gab. Das Übereinkommen stärkt somit den Fokus auf die Frauenrechte und setzt die Bundesregierung unter Druck den umfangreichen Anforderungen gerecht zu werden. Nachdem CEDAW im August 1985 in Kraft getreten war, wendete man in den darauffolgenden Jahren in Deutschland verstärkt den Blick auf das Thema Häusliche Gewalt und überlegten sich Maßnahmen, um dem entgegenzuwirken. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit werden sowohl die Ursachen häuslicher Gewalt analysiert als auch die eingeführte Schutzmaßnahmen vorgestellt. Dabei wird zunächst das im Jahre 2002 verabschiedete Gewaltschutzgesetz hinsichtlich seiner Entstehungsgeschichte und Inhalte erörtert, abschließend anhand kritischer Stimmen von Frauenrechtlern bestehende Defizite aufzuzeigen. Neben CEDAW ist seit dem 1. Februar 2018 in Deutschland die Istanbul-Konvention in Kraft getreten, welche bereits am 11. Mai 2011 unterzeichnet wurde und zum Ziel hat die Beseitigung jeder Form von Gewalt gegen Frauen durchzusetzen. Diese Konvention wird ebenfalls kurz vorgestellt und ihre Auswirkungen auf bestehende Gesetze, wie das Opferrechtsreformgesetz erläutert. In diesem Zusammenhand werden anschließend die neuesten Änderungen des 3. Opferrechtsreformgesetz vom 21.12.2015 thematisiert und ebenfalls kritisch erörtert. Ziel ist es zu verdeutlichen, welche Auswirkungen sowohl CEDAW als auch die Istanbuler Konvention auf die Rechtslage in Deutschland bisher hatten und zu reflektieren, welche Defizite es bis heute noch gibt. Wurde alles notwendige getan, um diesen Konventionen gerecht zu werden oder besteht noch Handlungsbedarf? Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, beginnt die vorliegende Arbeit zunächst mit Vorstellung von CEDAW und fokussiert sich auf die in erster Linie relevanten Artikel hinsichtlich der Thematik Gewalt gegen Frauen, insbesondere Häusliche Gewalt.

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Schlagwörter

CEDAW, Istanbul-Konvention, Opferrechtsreformgesetz, Häusliche Gewalt