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Big Data in the Field of Privacy and Data Protection Law

Eine juristische Untersuchung zu "de lege lata et de lege ferenda"

Jonathan Eggen

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / ÷ffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht

Beschreibung

Masterarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: summa cum laude, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Sprache: Deutsch, Abstract: Die gegenständliche Arbeit behandelt das Thema "Big Data in the Field of Privacy and Data Protection Law - de lege lata et de lege ferenda". In Deutschland und Europa gilt Big Data momentan als das Schlagwort im Bereich der Informationstechnologie. Der Erkenntnisgewinn durch die Analyse von riesigen Datenmengen soll die Wirtschaft beflügeln und gleichzeitig gesellschaftlichen Nutzen bewirken. In den USA oder vielen Ländern Asiens ist der Gebrauch dieser Technologie bereits weit verbreitet. In Deutschland und Europa hingegen steht dem Durchbruch das traditionelle Verständnis des Datenschutzes gegenüber, dessen Prinzipien und Grundsätze sich bisher als scharfes Schwert der Zulässigkeit von Big Data erwiesen haben. Vor diesem Hintergrund wirft die Technologie grundsätzliche Fragen hinsichtlich der Aktualität und der Effektivität bestehender datenschutzrechtlicher Vorgaben auf. Insbesondere die Verwendung von personenbezogenen Daten zu einer Vielzahl sich nachträglich ändernder Zwecke lässt erhebliche Zweifel an bisherigen Legitimationsmitteln im Bereich des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) entstehen. Um den Anschluss an die rasante Entwicklung von Big Data nicht zu verlieren, wird seitens Politik und Wirtschaft daher eine Neuausrichtung des Datenschutzrechts gefordert. Doch wie kompatibel sind die modernen Big Data-Anwendungen und das Datenschutzrecht wirklich? Dieser Frage wird im Rahmen dieser Arbeit nachgegangen. Dabei wird die Zulässigkeit von Big Data vor dem Hintergrund der bestehenden Rechtslage als auch vor der zukünftig geltenden Datenschutz- Grundverordnung untersucht. Ausgehend von der rechtlichen Bewertung sollen ferner potentielle Lösungsansätze aufgezeigt werden, um europäische Geschäftsmodelle im nicht-öffentlichen Bereich nach Vorbildern aus dem Silicon Valley zu ermöglichen. Obgleich sich die Vorteile von Big Data als äußerst umfangreich und vielschichtig für die informationstechnologische Entwicklung darstellen, dürfen die gesellschaftlichen Werte bei der Diskussion um eine effektive Umsetzung im europäischen Recht nicht abgesprochen werden. Es darf nicht vergessen werden, dass sich die europäische Informationsgesellschaft von denen Indiens, Chinas oder denen der USA durch demokratische Prozesse, das Prinzip der Solidarität und rechtsstaatliche Verfahren qualitativ unterscheidet.

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