Der Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Koordinierungsverordnung VO (EG) 883/2004
Andreas Islinger
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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Internationales Recht, Ausländisches Recht
Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,5, SRH Hochschule Heidelberg, Veranstaltung: Master of Laws Sozialrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Studienarbeit soll ein Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen der EU-Kommission gegeben werden und eine kritische Auseinandersetzung damit erfolgen. Insbesondere die Änderungsvorschläge zur Entsendevorschrift Art. 12 VO (EG) 883/2004, der in der Praxis eine große Bedeutung zukommt, werden im Detail betrachtet und analysiert. Die Europäische Union (EU) garantiert ihren Bürgern seit ihren Anfängen in Rom im Jahr 1957 Frieden und Freiheit. Es ist damit wohl das größte Friedensprojekt der bisherigen Menschheitsgeschichte. Dafür hat die EU im Jahr 2012 den Friedensnobelpreis erhalten. In den Folgejahren war die Euphorie der Vertreter der EU, trotz finanzieller Probleme mehrerer südeuropäischer Staaten und den damit einhergehenden Umwälzungen im europäischen Raum, groß. Doch seit am 23. Juni 2016 die Bürger des Vereinigten Königreichs für den Brexit votiert haben, ist der Reformbedarf der EU noch offenkundiger hervorgetreten und kann nicht mehr hinweggeredet werden. Dies haben auch die Organe und Mitgliedsstaaten der EU erkannt und diskutieren strukturelle Änderungen im System der EU. Doch neben großen Reformvorhaben, die die EU in ihrer Struktur ändern könnten, werden auch diverse Reformen an bestehenden Verordnungen und Richtlinien vorangetrieben. Eines der derzeitigen Reformvorhaben betrifft die aktuell anwendbare Verordnung (EG) 883/2004. Diese regelt die Koordinierung der sozialen Systeme der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und hat zum Ziel, negative Folgen eines Wechsels zwischen verschiedenen nationalen Systemen des Sozialrechts zu verhindern. Es handelt sich bei der Verordnung um europäisches Sekundärrecht, welches auf der Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art. 45 i. V. m. Art. 48 AEUV beruht und Hindernisse betreffend diese Grundfreiheit abbauen soll. Die Verordnung hat bereits eine lange Historie und wurde in den vergangenen Jahrzehnten sukzessive weiterentwickelt und auf neue Personengruppen ausgedehnt. Der im Folgenden dargestellte „Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der VO (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und deren Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009“ umfasst wesentliche Änderungsvorschläge.
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Europarecht, Sozialversicherungsrecht, Verordnung 883/2004, Sozialrecht, Europäisches Sozialrecht, Koordinierungsvorschriften