Für Werbe- und Marketing-Cookies besteht laut BGH-Urteil eine Opt-In-Pflicht
Martina Kloss
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Beschreibung
Wir kennen "Cookies", Datenpakete, die von Webbrowsern und Websites generiert werden und zum Speichern persönlicher Benutzerdaten verwendet werden. Ursprünglich waren sie unter dem Namen "Magic Cookies" bekannt: Der Begriff bezieht sich auf alle gängigen Datenpakete, die zwischen Computeranwendungen ausgetauscht werden. Schließlich werden im Internet Datenpakete in Form von HTTP-Cookies hinzugefügt, und Webanwendungen werden zum Sammeln persönlicher Daten verwendet, beispielsweise zum Speichern von Anmeldedaten in Webanwendungen, Online-Verhalten, Einstellungen und Vorgängen (z. B. Einkaufen" in Online-Shops) zu speichern.
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Schlagwörter
BGH, Pflicht, Werbung, Marketing, Cookies