Architektur der Bauschäden

Schadensursache - Gutachterliche Einstufung - Beseitigung - Vorbeugung

Joachim Schulz

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Naturwissenschaften, Medizin, Informatik, Technik / Bau- und Umwelttechnik

Beschreibung

„Ich frage mich zuerst, ob etwas richtig und dann, ob etwas schön ist. “ Egon Eiermann Als Lehrbeauftragter für Baustoffe/Bauchemie werde ich von meinen Studenten - mer wieder gefragt, warum ich nur anhand von negativen Beispielen lehre. Eine e- fache Antwort hierauf gibt die Psychologie. Fehler sind kein Anzeichen für Versagen, sondern Hinweise auf Entwicklung. Man spricht hier vom „trial and error“, also von „Versuch und Irrtum“ – Lernen, welches ein wesentliches Merkmal unseres lebe- langen Lernprozesses ist. Als Sachverständiger wiederum werde ich häufig mit folgenden Fragen konfrontiert: „Worin liegt der Unterschied zwischen einer akzeptierten „Patina“ und einer V- schmutzung? Wann können ungleichmäßige Schmutzablagerungen als Mangel de- niert werden? Ist der Architekt verpflichtet, den Bauherrn auf zu erwartende V- schmutzungen hinzuweisen? Ist die später einsetzende Verschmutzung eine Abw- chung zum makellosen Entwurf und damit als Planungsfehler zu werten?“ Grundsatz jedes Planers muss also sein, dass beim Entwurf von Gebäuden und/oder Bauteilen bautechnische Anforderungen gestalterischen Aspekten vorangestellt w- den. Beispielsweise geben hierfür diverse Merkblätter, Richtlinien oder technische Regeln Empfehlungen. Um sich diesen zuzuwenden, muss jedoch geklärt sein, was der Begriff „Regel“ eigentlich bedeutet? Zurückzuführen ist er auf das lateinische Wort „regula“, übersetzt „Richtschnur“. Daraus folgt, dass es in letzter Konsequenz gleichgültig ist, ob die Bezeichnung „Regel“, Regelwerk oder Norm verwendet wird. Sie alle beinhalten allgemein verbindliche Verhaltens- und Ausführungsregeln.

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Schlagwörter

Keller, Gutachten, Instandsetzung, Bauschäden, Schadensursache, Schulz, Planungsfehler, Sanierung, Baumängel, Schadensfall, Bauteile, Ausführungsfehler, Planer